Innere Kündigung

Aus Familienwortschatz
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Die innere Kündigung ist ein populärmedizinischer und inzwischen weit verbreiteter Begriff für eine möglicherweise problemhafte Situation im Arbeitsalltag. Dabei scheut der "frustrierte" Mitarbeiter die offizielle Kündigung des Arbeitsvertrags, wendet sich aber innerlich von Arbeitgeber, Betrieb und von seinen spezifischen Aufgaben ab. Er verweigert seinem Unternehmen evtl. seine Einsatzbereitschaft und seine Eigeninitiative. Es handelt sich in der Regel um eine bewußte Distanzierung von Zielen des Arbeitgebers bis hin zur Vernachlässigung der beruflichen Pflichterfüllung und einem auf das Notwendigste reduzierten Arbeitseinsatz (vgl. Dienst nach Vorschrift). Extremformen können das „Übersehen” oder Verweigern von Arbeitsanweisungen sein.

Der Begriff wird im Sinne einer Distanzierung oder gar Verweigerung inzwischen auch auf das Verhalten von Schülern, Lebenspartnern oder Bürgern, die z.B. nicht mehr an Wahlen teilnehmen („die da oben machen ja eh', was sie wollen”), also außerhalb von beruflichen Tätigkeiten, übertragen.

Als Kritik an Beschäftigten wird der Ausdruck von Vorgesetzten gebraucht, die dadurch einen höheren Einsatz der Mitarbeitenden erwarten.

mögliche Ursachen:

  • unangemessene Kritik
  • Beschneidung von notwendigem Handlungsrahmen, Kompetenzen
  • Nichtberücksichtigungen von Verbesserungsvorschlägen
  • ständiges ungerechtfertigtes Kontrollieren und Massregeln
  • mangelnde Bestätigung, kein Lob

Literatur

Ralf D. Brinkmann, Kurt H. Stapf: Innere Kündigung – Wenn der Job zur Fassade wird. 220 S. C.H.Beck, 2005. ISBN 978-3-406-52815-6

Siehe auch:

Weblinks