Kinderbildungsgesetz Nordhrein-Westfalen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:20 Uhr

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) im Bundesland Nordrhein-Westfalen regelt die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Es findet keine Anwendung auf heilpädagogische Einrichtungen.