Kinderbildungsgesetz Nordhrein-Westfalen

Aus Familienwortschatz
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Das Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) im Bundesland Nordrhein-Westfalen regelt die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Es findet keine Anwendung auf heilpädagogische Einrichtungen.