Pflegeversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:44 Uhr

Die Pflegeversicherung ist (seit 1995) die 5. Säule der gesetzlichen Sozialversicherung. Rund 2 Mio. Menschen sind in der Bundesrepublik in einer der 3 Stufen der Pflegebedürftigkeit eingestuft, darunter viele betreute Menschen. Betreuer mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge haben für Betreute Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung zu stellen und die ambulante oder stationärer Pflege zu organisieren, also entsprechende Versorgungs- oder Heimverträge zu schließen und die Pflege zu überwachen.


Über die sogenannte soziale Pflegeversicherung hinaus, gibt es Möglichkeiten private Pflegezusatzversicherungen zu nutzen.

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