Pflegezusatzversicherung

Aus Familienwortschatz
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Die private Pflegezusatzversicherung

Aufgrund der nur unzureichenden Leistungen der sozialen und privaten Pflegeversicherung wird zusätzliche Vorsorge zur Kostendeckung immer wichtiger. Denn schließlich wird die Differenz zwischen den gesetzlichen Leistungen SGB XI und den tatsächlich anfallenden Kosten immer größer.

Die private Pflegezusatzversicherung wird von der deutschen Versicherungswirtschaft sowohl als Pflegerentenversicherung über eine Lebensversicherung oder als Pflegetagegeldversicherung bzw. Pflegekostenversicherung über eine private Krankenversicherung angeboten.

In der Pflegetagegeldversicherung wird je nach Tarif im Falle der Pflegebedürftigkeit und entsprechender Pflegestufe ein Tagegeld für die ambulante Laienpflege durch Angehörige oder Pflegedienste zu Hause bzw. bei stationärer Pflege geleistet. Die Pflegekostenversicherung übernimmt anteilig die anfallenden Sachkosten. Der Vorteil der Tagegeldversicherung liegt darin, dass die Zahlung ohne Kostennachweis erfolgt.

Die Pflegerentenversicherung leistet im Falle der Pflegebedürftigkeit eine Pflegerente, ebenfalls ohne Kostennachweis.

Ein entscheidender Unterschied liegt in der Kalkulation zwischen den Produkten. Der Krankenversicherer arbeitet zwar auch mit sogenannten Altersrückstellungen, aber im Gegensatz zur Lebensversicherung sind hier die Prämien nicht über den gesamten Zeitraum des Vertrages garantiert. Aufgrund von Kostensteigerungen kann es zu Beitragsanpassungen kommen. Dafür sind die Einstiegsprämien günstiger. Die Prämien des Lebensversicherers sind über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Außerdem bilden sich sogenannte Rückkaufwerte oder beitragsfreie Renten bei Beitragsfreistellung.

Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung - Pflege-Bahr

Seit dem 01.01.2013 wird diese Versicherung am Markt angeboten. Hintergrund ist der Beschluss des Bundeministeriums für Gesundheit und der Bundesregierung die Bevölkerung zur ergänzenden Pflegevorsorge zu animieren und finanziell zu unterstützen. Förderfähig in Höhe von 5 EUR pro Monat sind Verträge die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Leistung eines Mindestsatzes von 600 EUR im Monat in Pflegestufe III
  • mind. 30% des Satzes der Stufe III muss in Stufe II geleistet werden
  • mind. 20% des Satzes der Stufe III muss in Stufe I geleistet werden
  • Leistung von mind. 10% des Satzes der Pflegestufe III in Stufe 0 (Demenz)
  • für die Versicherung besteht Kontrahierungszwang (unbedingte Annahme auch bei Vorerkrankung)
  • die Wartezeit beträgt 5 Jahre ab Beginn, sofern nicht kürzer vereinbart
  • der Mindesteigenbeitrag des Versicherten beträgt 10 EUR monatlich
  • Mindesteintrittsalter 18 Jahre
  • außerhalb der EU oder des EWR endet das Versicherungsverhältnis

Aufgrund des Kontrahierungszwangs und der minimalen geforderten Leistungen ist mit weiteren Versorgungslücken zu rechnen, welche über Zusatzbausteine geschlossen werden sollten. Der Zuschuss von 5 EUR wird automatisch von den Versicherern für den Vertrag bei der staatlichen Stelle beantragt und somit sofort vom Tarifbeitrag in Abzug gebracht.