Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.
Definition
- Als Präsenzkraft werden Helferinnen und Helfer in der Pflege benannt, die ohne gesetzlich geregelte Ausbildung in der Pflege und Versorgung besonders bei Langzeitkranken eingesetzt werden.
- Die Bedeutung des Begriffs leitet sich vom Fremdwort die Präsenz ab, das die Tatsache, zugegen - persönlich anwesend (präsent) zu sein, beschreibt.
- Zunehmend gibt es Qualifikationsangebote für diese Tätigkeiten.
Voraussetzungen
- Kommunikativen Kompetenz
- Sozialen Kompetenz
- Betreuerischen Kompetenz
Profil
- Für Präsenzkräfte sind Dienstleistungen in Gesundheitsförderung, sozialer Förderung und hauswirtschaftlicher Versorgung vorgesehen, die eine Brücke zu speziellen Pflege und Betreuungsangeboten bilden und diese unterstützen.
Einsatzorte
- Senioreneinrichtungen der Pflegestufen 1 bis 3
- Tagespflegeeinrichtungen
- Geriatische Pflegeeinrichtungen
- Gerontopsychiatrische Einrichtungen
- Ambulante Pflegedienste und Sozialstation
- Altentagesstätten und Altenclubs
- Krankenhäuser
- Behinderteneinrichtungen und deren Werkstätten
- Ganztagsschulen
- Kindergärten
- Jugend- und Kinderhilfe
- Wohnen in Hausgemeinschaften
- F amilienpflege und Betreuung
- Betreuung von Pflegepersonen mit erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf gemäß §45a SGB XI
Ausbildungsmöglichkeiten
Siehe auch
Externe Links