Staatshaftungs- und Entschädigungsrecht

Aus Familienwortschatz
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Das Staatshaftungsrecht befasst sich mit der Haftung des Staates für staatliches Unrecht und die Verantwortlichkeit für hoheitliches Handeln. Es legt u.a. die Voraussetzungen fest, die eine Entschädigung auslösen.