Subsidiaritätsprinzip: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 19:45 Uhr
In der BRD wird als Subsidiaritätsprinzip von staatlichen Stellen beachtet:
- Staatliches Handeln nur dann, wenn die Gemeinschaftsaufgaben durch Angebote anderer nichtstaatlicher Stellen nicht erfüllt werden.
Dieser Artikel enthält nur eine Definition des Begriffs. Der Artikel sollte durch weitere Informationen, eine Literaturliste usw. ergänzt werden. |