Subsidiaritätsprinzip: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Familienwortschatz
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 19:45 Uhr

In der BRD wird als Subsidiaritätsprinzip von staatlichen Stellen beachtet:

Staatliches Handeln nur dann, wenn die Gemeinschaftsaufgaben durch Angebote anderer nichtstaatlicher Stellen nicht erfüllt werden.

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