Öffentlicher Dienst

Aus Familienwortschatz
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Unter Öffentlichem Dienst wird die Tätigkeit verschiedener Arbeitnehmergruppen innerhalb öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen verstanden. Darunter fallen Beamte und Angestellte des Bundes, kommunaler oder landesbehördlicher Einrichtungen. Ende 2005 arbeiteten rund 3,8 Millionen Menschen in Deutschland im Öffentlichen Dienst.

Arbeitgeber (bzw. bei Beamten Dienstherr) können dort Kommunen (Gemeinden), Bundesländer oder deren Landkreise, der Bund oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, Anstalten des öffentlichen Rechts oder Stiftungen des öffentlichen Rechtes sein. Die einzelnen Bundesämter und Landesämter sind dabei Bundes- oder Landesbehörden (z.B. Hauptzollämter, Versorgungsämter, Finanzämter usw.). Die meisten "Ämter" im umgangssprachlichen Sinne (Sozialamt, Jugendamt, kommunales Krankenhaus Standesamt, Ordnungsamt usw.) sind rechtlich unselbstständige Untergliederungen von Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltungen bzw. der Landesverwaltung.


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