Altenmarkt

Aus Familienwortschatz
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Altenmarkt ist im engeren Wortsinn die Betrachtung des Geldflusses zwischen den einzelnen Personen und den verschiedenen Institutionen der Altenhilfe.

Nicht nur im Bereich des alltäglichen Warenhandels (Kaufhaus, Tante-Emma-Laden, Reisebüro, Versandhandel), wo ältere Menschen als eigene „Käuferschicht“ beachtet werden.

Neu daran ist die Wahrnehmung der Interessenskonflikte und deren Handhabung z.B. zwischen Anbietern und Konsumenten, den Steuerzahlenden und den Verwaltern von Beiträgen/Steuern (in Versicherungen und Rathäusern, Ministerien) und der Rolle von Pflegekräften in diesen Konfliktfeldern.

Allgemeiner das Wort Seniorenmarkt oder englisch Gray market: alle Waren und Dienstleistungen, die von Älteren gekauft werden. Und deshalb evtl. besondere Werbung benötigen. Dort tauchen neuerdings bei den Kategorien für Konsumenten auf: Master Konsumer (aufgeschlossen, zukunftsorentiert, aktiv), Maintainers. Simplifiers.


Zielgruppe oder KundIn ?

Alte Menschen wurden zwischen 1970 und 1990 schon und werden in Zukunft noch deutlicher zu einem "Markt". Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung(Demographie). Das gilt für die allgemeine Wirtschaft und ihre Werbung.

Die Finanzlage der einzelnen alten Menschen sind sehr viel unterschiedlicher als früher. Dies kann Folge der Sozialpolitik (Ausbau der Rentenversicherung nach 1956), des ökonomischen Fortschritts (Wirtschaftswunder, Globalisierung) wie des individuellen Sparverhaltens im Lebenslauf sein.

Auch ihr Auftreten den Anbietern gegenüber wandelt sich. Überdeutlich betrifft dies heute schon die pflegerische ambulante Versorgung. Absehbar verstärkt hat sich dies durch die Pflegeversicherung. Mehr Steuerungskraft in Händen der Menschen verlangt von Fachkräften und Experten, ihre Standards den Kunden nachvollziehbar zu vermitteln. Aus einer Hilfe der Gemeindekrankenschwester wird ein Pflegevertrag mit dem selbst ausgesuchten ambulanten Dienst.

Die stärkere Individualisierung von Diensten und Leistungen wird sich auch in den Altenheimen durchsetzen, in Wohnformen des Betreuten Wohnens zum Beispiel soll möglichst nur noch bezahlt werden, was an Diensten und Leistungen in Anspruch genommen wird.

Erst wenn Marktelemente und Nachfrageorientierung greifen, wird sich erweisen, welche Dienste und Organisationen die Kunden wollen - und welche nicht.

Die Anbieterseite wird charakterisiert durch:

  • drei Gruppen von Trägern (Unternehmer, Wohlfahrtsverbände als Träger, staatl. Einrichtungen)
  • Markttransparenz bei Leistungen und deren Preisen noch außerordentlich gering; Angebote sind nur zum Teil substituierbar.
  • Unterschiedliche Marktanteile, d. h., die freigemeinnützigen Einrichtungen sind vorherrschend vor den öffentlichen und privat- bzw. erwerbswirtschaftlichen, wobei der Anteil der letzteren zunimmt.
  • Eigeninteressen: Unterschiedliche Mischungen von humanitären, weltanschaulichen, verbandlichen Interessen. Je nach Trägergruppe ist Gewinnerzielung mehr oder weniger deutlich im Vordergrund.
  • Handlungsfreiheiten sind hinsichtlich der zu betreuenden Zielgruppen, der Standorte u. a. eingeschränkt durch die Gesamtplanung der öffentlichen Hand, durch Förderbedingungen u. a. m. Vorherrschaft einer kleinen Anbietergruppe auf dem Markt.

Es geht in der öffentl. Diskussion allenfalls um das Ausmaß an Wettbewerb, das dieser Markt verträgt, ohne das Sozialstaatsgebot (Zugänglichkeit für jeden Hilfebedürftigen bei gleichen Mindestleistungen) zu verletzen.

Heimmarkt

Wenn alte Menschen Leistungen der Altenhilfe in Anspruch nehmen, können sie nur in Ausnahmefällen die Rolle eines selbstbewußten, aufgeklärten Konsumenten / Kunden einnehmen . Außer in einem gehobenen Marktsegment für Selbstzahler stehen alte Menschen heute Anbietern gegenüber, die erst noch eine Beamtenhaltung ablegen und Kundenorientierung lernen müssen. Selbstbewußte und durch verstärkte Subjektförderung finanziell ausreichend ausgestattete Kunden fordern von modernen und konkurrierenden Dienstleistungsanbietern flexible Serviceleistungen, die individualisiert, qualitativ und finanziell verbindlich beschrieben zu kaufen und auch zu kündigen sind.

Mit ihrem Einkommen kann die Personen ihre Kundenrolle bei verschiedenen Anbietern auszuüben. Kundenorientierung erfordert einen wirklichen Markt, das heißt qualitätsorientierte Wahlmöglichkeiten. Zwar nehmen die Angebote der Altenhilfe insgesamt zu - diese Zunahme kann jedoch die vorausgegangen Verluste an Gesundheit und sozialer Teilhabe durch ihr immer noch beschränktes Leistungsangebot nicht wettmachen.

Andrerseits können fürsorgliche Dienstleistungen auch Abhängigkeiten bewirken. Idealtypisch betrachtet: Kunden eines Nachfragermarktes sind nicht Hilfeempfänger eines Anbietermarktes.

Steuerungsmechanismen

Sozial- und kommunalpolitische Steuerungsmechanismen sind erforderlich, die alten Menschen objektive Wahlmöglichkeiten erhalten und eröffnen. Auch unter stationären Pflegebedingungen sind alte Frauen und Männer Arbeitgeber, Anleiter, bezahlende Kunden, denen entsprechende Rechte vertraglich zustehen.


Die Kundinnen und Kunden

  • Die KundInnen sind die Nachfragerseite im Markt. Sie wird charakterisiert durch das breite Spektrum vom Schwerstpflegebedürftigen bis zum gelegentlich einzelner Hilfen bedürftigen Älteren. Und damit verbundene durch diverse Abhängigkeiten;
  • Undurchschaubarkeit des Angebots;
  • Wahlmöglichkeiten zwischen den Anbietern auf lokaler Ebene sind gering.
  • Selbstzahler haben größere Handlungsspielräume;
  • In einzelnen Bereichen z.T. unzureichende Angebote nach Art und Menge.
  • Eine Position der Nachfrage-Macht, die sich durch Bewertung des Angebotes äußert und durch Kritik, Ablehnung, Verzicht ist in diesem Markt kaum gegeben. Aber erst dadurch könnte sie Angebote und deren Qualität einwirken.


Kostenträger

Charakteristisch für das Handeln der Kostenträger ist, dass die Kostenübernahmeentscheidungen stark reglementiert sind. Dadurch wird Art und Menge der durch die Kostenträger finanzierten Hilfen beschränkt, was dazu führen kann, dass sich Hilfebedarf und finanzierte Hilfen nicht decken. Beispielsweise wird der Zugang zu Leistungen durch den niedergelassenen Arzt aufgrund krankenversicherungsrechtlicher Regelungen (SGB V) begrenzt. Im Sozialhilferecht (SGB XII, früher BSHG) und im Pflegeversicherungsrecht (SGB XI) wird der Vorrang ambulant vor stationär erbrachter Hilfen festgeschrieben.

Die Kostenträger nehmen darüber hinaus auch unmittelbar Einfluss auf Finanzierung und Kostenerstattung von stationären Leistungen, indem sie mit den Heimträgern Vereinbarungen über die Höhe der Pflegesätze und der Gebühren schließen. Die Kundenseite, also die Pflegebedürftigen sind allerdings an diesen Verhandlungen nicht beteiligt. Die getroffenen Vereinbarungen sind nicht in jedem Fall kostendeckend, was den Hilfeerbringer (Heimträger) oder den Sozialhilfeträger zum Defizitausgleich zwingt, wenn nicht der Pflegebedürftige selbst einen Eigenanteil tragen soll.

Im stationären Bereich entsteht über die im Detail ausgehandelten Vereinbarungen auch eine relativ intensive Kontrolle des Leistungserbringers. Dagegen ist im teilstationären, ambulanten und offenen Bereich die Kontrolldichte geinger. Interessenskonflikte entstehen allerdings dadurch, dass Kostenträgereigenschaft und Kontrollbefugnis bei derselben Stelle liegen.

Die Tauschbeziehung zwischen Hilfeanbieter und Hilfenachfragendem ist lediglich bei Selbstzahlern direkt durch einen preisorientierten Tausch geregelt, indem eine bestimmte Dienstleistung gegen eine bestimmte Vergütung getauscht wird.

Die Mehrheit der Hilfenachfragenden nimmt die Pflegeleistungen aufgrund einer durch Beitragszahlung erworbenen Anwartschaft auf Pflegeversicherungsleistungen oder eines Rechtsanspruchs auf Sozialhilfegewährung entgegen. Dies hat zur Folge, dass wesentliche Inhalte des Vertrags, den der Hilfenachfragende mit dem Hilfeerbringer schließt, durch die Höhe und die Art der Kosten vorherbestimmt sind, die der Kostenträger (Pflegekasse, Kommune) gegenüber dem Leistungserbringer (Pflegeheim, Pflegedienst) nach den bestehenden Kostenübernahmeregelungen (z.B. Pflegesatzvereinbarung) übernimmt.

Auf dem Pflegemarkt gibt es somit nur eingeschränkt einen freien Wettbewerb im Sinne der Marktwirtschaft. Anbieter der Hilfen konkurrieren zwar um die Nutzer der Einrichtungen. Da Preis und Leistungen aber bereits maßgeblich durch den Kostenträger bestimmt sind, verbleibt den Anbietern nur noch ein geringer Spielraum, sich bei den Leistungen und ihrer Qualität gegenüber dem Wettbewerber zu unterscheiden. Ein Wettbewerb zwischen Pflegeeinrichtungen gibt teilweise es auch um Mitarbeiter.

Literatur

  • Horst Herrmann. 1993: Die Caritas-Legende. Wie die Kirchen die Nächstenliebe vermarkten. Rasch+Röhring. 364 S. ISBN
  • Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) e.V.Hrsg., 1995: Altwerden 2000 - Selbstverantwortung und Gemeinschaft. Ein Memorandum zur Altenhilfe und Altenarbeit in Deutschland. Frankfurt am Main. Autoren: HAAG Gerhard, HEDTKE-BECKER Astrid u.a.
  • Sigrid Leimer. 1997: Seniorenreisen. Ansprüche, Angebote und Nachfragen - eine Marktübersicht. Köln, KDA thema 127.
  • Meier-Hensche. 1997: Das goldene Marktsegment ISBN
  • Hubert Oppl. 1992: Zur „Marktposition“ der Freien Wohlfahrtspflege. In: Soziale Arbeit. 39:152-158.
  • Christa Katharina Spieß. 1993: Angebot und Nachfrage stationärer Altenhilfeeinrichtungen. Analyse eines regulierten Marktes. KDA.




Siehe auch: Kundenorientierung im Gegensatz zum Begriff Patient, Altersbild