Berufsrückkehrer
Berufsrückkehrende
Berufsrückkehrende sind Frauen und Männer, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitslosigkeit oder eine betriebliche Berufsausbildung wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrochen haben und in angemessener Zeit danach in einen Beruf zurückkehren wollen.
siehe auch § 20 SGB III
Leistungen für Berufsrückkehrende
Berufsrückkehrende sollen die zu ihrer Rückkehr in die Erwerbstätigkeit notwendigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten, sofern die sonstigen Fördervoraussetzungen vorliegen. Hierzu gehören insbesondere Beratung und Vermittlung sowie die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten.
siehe auch §§ 8 Abs. 1,68, 83, 139 Abs. 4 SGB III und § 8 Abs. 2 SGB III