Betreuung
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Unter Betreuung versteht man:
- die pflegerische Betreuung (Pflege, Hauswirtschaft, soziale Betreuung usw) eines Menschen, siehe Betreuung (Pflege) – evtl. durch einen Pflegestützpunkt zu organisieren.
- die Besorgung der finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten einer Person in einem bestimmten Aufgabenkreises durch einen durch das Betreuungsgericht bestellten Betreuer, siehe Betreuung im rechtlichen Sinn (nach BGB)
- die niederschwelligen Betreuungsangebote im Sinne der Pflegeversicherung und des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes meint Enlastungsangebote für pflegende Angehörge
außerhalb der Kranken- und Altenpflege auch als:
- "jemanden betreuen" im Sinne von sich um ihn/sie kümmern, Gesellschaft leisten (zwischenmenschliche Aktivität)
- Kinderbetreuung und Kindertagesbetreuung
- Betreuung einer wissenschaftlichen Arbeit durch eine akademische Lehrkraft
- Psychosoziale Betreuung, z.B. durch einen sozialpsychiatrischen Dienst
- die Betreuung von Menschen im Rahmen des Katastrophenschutzes bei Großschadensereignissen und Gefahrensituationen (auch: Betreuungsdienst)
- Betreuung von Tieren oder Anlagen, im Sinne von Beaufsichtigung
(Vergleiche dazu bei Wikipedia: Betreuung (Begriffsklärung) )
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