Pflege-Weiterentwicklungsgesetz

Aus Familienwortschatz
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Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz[1] ist ein deutsches Gesetz aus dem Jahr 2008 mit dem Ziel, die Pflegeversicherung besser auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen auszurichten. Daneben wurden das Pflegezeitgesetz neu geschaffen sowie weitere Gesetze geändert.


Änderungen bei der Pflegeversicherung

Durch das Gesetz wurde unter anderem die Möglichkeit geschaffen, Pflegestützpunkte einzurichten. Die Pflegestützpunkte werden durch die Pflegekassen aufgebaut, wenn die zuständige oberste Behörde eines Bundeslandes dies bestimmt.

Ferner wurden die ambulanten und stationären Leistungen zum 1. Juli 2008 angehoben und gleichzeitig weitere Anhebungen zum 1. Januar 2010 und zum 1. Januar 2012 festgeschrieben. Pflegebedürftige Menschen mit der so genannten Pflegestufe 0 haben durch das Gesetz erstmals gegenüber der Pflegekasse eine Rechtsanspruch auf Beratungsleistungen erhalten.

Mit der Zahlung von leistungsgerechten Zuschlägen zu den Pflegesätzen für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung von Heimbewohnern nach den Regelungen des neu geschaffenen § 87b SGB XI werden den Pflegeheimen finanzielle Grundlagen gegeben, eine bessere Betreuung für die Betroffenen im Sinne der von den Fachverbänden geforderten „Präsenzstrukturen“ zu organisieren, die darauf abzielen, die betroffenen Heimbewohner bei ihren alltäglichen Aktivitäten zu unterstützen und ihre Lebensqualität zu erhöhen. Pflegeheime können für 25 Demenzerkrankte eine zusätzliche Betreuungskraft für Demenzerkrankte beschäftigen.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wurde der Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 % bzw. 2,20 % für Kinderlose erhöht.

Einführung der Pflegezeit für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgsetz die Pflegezeit eingeführt.

Änderungen des Krankenpflege- und Altenpflegegesetzes

Für die Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegern und Gesundheits- und Krankenpflegerinnen sowie von Altenpflegern und Altenpflegerinnen wurde die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen einer zeitlich befristeten Erprobung von Ausbildungsangeboten modellhaft erweiterte Kompetenzen zur Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten zu vermitteln. Angehörige dieser Berufsgruppen, die über derartige zusätzliche Kompetenzen verfügen, können damit berufsrechtlich im Rahmen dieser zusätzlichen Kompetenzen ohne vorherige ärztliche Veranlassung heilkundliche Tätigkeiten erbringen und damit unter ihrer jeweiligen Berufsbezeichnung eigenständig Heilkunde ausüben.

Mitteilungspflicht der Ärzte bei Gesundheitschäden durch Piercing und Tätowierungen

Liegen Anhaltspunkte vor, dass eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing verursacht wurde, müssen Kassenärzte und Krankenhäuser dies aufgrund der Einfühung einer entsprechenden Meldepflicht durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz der Krankenkasse melden (Einführung des § § 294a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Dadurch soll der Krankenkasse die Prüfung ermöglicht werden, ob die Versicherten nach § 52 Abs. 2 SGB V in angemessener Höhe an den Behandlungskosten zu beteiligen sind und das Krankengeld für die Dauer der Behandlung ganz oder teilweise versagt oder zurückgefordert werden kann.

Literatur

  • Textstelle siehe unter Links
  • Gerhard Igl: Das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. In: Neue Juristische Wochenschrift 31/2008, S. 2214-2219.
  • Sonja Reimer, Andreas Merold: Änderungen der sozialen Pflegeversicherung durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz. In: Die Sozialgerichtsbarkeit 7/2008, S. 381-388.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008, BGBl. I, S. 874 - 906


WIKIPEDIA Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einem Text, der aus der freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen wurde. Eine Liste der ursprünglichen Autoren befindet sich auf der Versionsseite des entsprechenden Artikels.
(Stand: 27. Okt. 2008)