Deutsche Krankenhausgesellschaft

Aus Familienwortschatz
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Aufgaben und Ziele

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft ist der Zusammenschluss von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger. Sie unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die DKG pflegt und fördert den Erfahrungsaustausch und unterstützt die wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet des Gesundheitswesens. Sie bearbeitet Grundsatzfragen, die nicht nur einzelne Spitzen- und Landesverbände betreffen. Sie unterrichtet die Öffentlichkeit und unterstützt staatliche Körperschaften und Behörden bei der Vorbereitung und der Durchführung von Gesetzen. Die DKG vertritt die Interessen des deutschen Krankenhauswesens auf der europäischen und internationalen Verbandsebene.[1]

Mitglieder

Mitglieder der DKG sind 28 Mitgliedverbände, bestehend aus 12 Spitzenverbänden von Krankenhausträgern und 16 Landesverbänden von Krankenhausträgern (Landeskrankenhausgesellschaften).

Pflegerische Berufe

  • Die DKG-Empfehlung zur Weiterbildung von Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegekräften für die pflegerischen Fachgebiete Intensivpflege, Funktionsdienste, Pflege in der Onkologie, Nephrologie und Psychiatrie steht Ihnen beigefügt zum Download zur Verfügung: [1]

Quellen