Fachgesundheits- und KrankenpflegerIn für gerontopsychiatrische Pflege

Aus Familienwortschatz
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Die Weiterbildung Fachgesundheits- und KrankenpflegerIn für gerontopsychiatrische Pflege , oder FachaltenpflegerIn für gerontopsychiatrische Pflege (WeiV-OP) vom 11. April 1995 erfolgt als zweijähriger berufsbegleitender Lehrgang. Sie besteht aus mindestens 720 Stunden theoretischem Unterricht à 45 Minuten und mindestens 2000 Stunden praktischer Weiterbildung à 60 Minuten.

Zugangsvoraussetzungen

  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nrn. 1 oder des Krankenpflegegesetzes in der Fassung vom 04. Juni 1985
  • Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Altenpflegegesetzes in der Fassung vom 19. Juni 1994
  • Eine in der Regel mindestens zweijährige Berufserfahrung nach Erteilung der Erlaubnis in der Gesundheits-und Krankenpflege-, oder Altenpflege, davon mindestens ein Jahr in einer psychiatrischen Einrichtung und die dortige Bewährung.


Die Weiterbildung schliesst mit einer staatlichen Prüfung ab, diese beinhaltet einen praktischen, einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Zudem erlangt man durch sie eine neue geschützte Berufsbezeichnung.

Siehe auch:

Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung