Familienpflegezeit
Zeit für Beruf, Pflege und Familie
Beschäftigte können ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von längstens zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren, wenn sie einen Angehörigen pflegen.
Gehalt
in den 2 Jahren gibt es 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens
Ausgleich
nach 2 Jahren wieder voll arbeiten für 75 Prozent des Gehalt bis zum Ausgleich des Zeitkonto
Für den Arbeitgeber
Risiko der Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen hoch. Jeder Beschäftigte, der in Familienpflegezeit gehen will, schließt zum Eintritt eine Versicherung ab. Die Versicherungsbeiträge sind niedrig und enden mit ende der Pflegezeit.
Das Familienpflegezeitgesetz
Das Familienpflegezeitgesetz [1] [2] regelt die Förderung von berufstätigen Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben. Es soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden Beruf und Pflege zu vereinbaren. Es soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.