Familienpflegezeit

Aus Familienwortschatz
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Zeit für Beruf, Pflege und Familie

Beschäftigte können ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von längstens zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren, wenn sie einen Angehörigen pflegen.

Gehalt

in den 2 Jahren gibt es 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens

Ausgleich

nach 2 Jahren wieder voll arbeiten für 75 Prozent des Gehalt bis zum Ausgleich des Zeitkonto

Für den Arbeitgeber

Risiko der Erwerbsunfähigkeit des Arbeitnehmers ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen hoch. Jeder Beschäftigte, der in Familienpflegezeit gehen will, schließt zum Eintritt eine Versicherung ab. Die Versicherungsbeiträge sind niedrig und enden mit ende der Pflegezeit.


Das Familienpflegezeitgesetz

Das Familienpflegezeitgesetz [1] [2] regelt die Förderung von berufstätigen Menschen, die pflegebedürftige Angehörige haben. Es soll Ihnen die Möglichkeit gegeben werden Beruf und Pflege zu vereinbaren. Es soll am 1. Januar 2012 in Kraft treten.