Jugend

Aus Familienwortschatz
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Die Jugend ist ein Lebensabschnitt des Menschens.

Der Begriff kann unterschiedlich definiert werden, die gemeinte Zeitspanne variiert je nach Kulturkreis. In diese Zeit des Heranwachsens fällt auch die Pubertät bzw. Adoleszenz. In Deutschland wird der Begriff meist für die Spanne vom 12. bis 17. Lebensjahr verwandt. Das Jugendstrafrecht kann bis zum 24. Lebensjahr Anwendung finden, hiernach gilt eine Person von 14 bis 17 Jahren als Jugendlicher, von 18 bis 20 Jahren als Heranwachsender.

In archaischen Kulturen endet die Jugend oft früher, so wird z.B. durch Initiationsriten ein bewußter Bruch herbeigeführt.