Leistungskomplex

Aus Familienwortschatz
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Die Leistungskomplexe sind eine Form der Vergütung der Sachleistungen durch die Pflegeversicherung in Deutschland. Im Gegensatz zur stunden- oder tagesbezogenen Vergütung (wie z. B. ein Pflegesatz pro Tag oder eine minutenweise Abrechnung) oder einer Vergütung einzelner Leistungen (Einzelleistungsvergütung) erfolgt bei Fallpauschalen wie den Leistungskomplexen die Vergütung von mehreren zusammengehörigen pflegerischen Leistungen pro "Behandlungsfall". Der Aufwand wird nicht einzeln gemessen. Alle zugerechneten Einzelmaßnahmen müssen erbracht werden.

Beispiele solcher Leistungskomplexe

Leistungskomplex 01 - Ganzwaschung

1 Waschen, Duschen, Baden
2 Mund-, Zahn- und Lippenpflege
3 Rasieren
4 Hautpflege
5 Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
6 Nagelpflege
7 An- und Auskleiden inkl. Körperersatz
8 Vorbereiten / Aufräumen

Leistungskomplex 02 – Teilwaschung

(Der Erstattungsbetrag hierfür liegt bei 50 % von Nr. 1)

1 Teilwaschung (z.B. Intimpflege)
2 Mund-, Zahn- und Lippenpflege
3 Rasieren
4 Hautpflege
5 Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
6 Nagelpflege
7 An- und Auskleiden inkl. Körperersatz
8 Vorbereiten / Aufräumen

Leistungskomplex 11 – Einkaufen

1 Zusammenstellung des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfs
2 Einkaufen (incl. Arzneimittelbeschaffung) und notwendige Besorgungen (z.B. Bank- und Behördengänge)
3 Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel
4 Anleitung zur Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln
5 Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen

Leistungskomplex 30 – Kleine pflegerische Hilfestellung

Wechseln der Bettwäsche
Richten des Bettes

Siehe auch