Leistungskomplex
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Die Leistungskomplexe sind eine Form der Vergütung der Sachleistungen durch die Pflegeversicherung in Deutschland. Im Gegensatz zur stunden- oder tagesbezogenen Vergütung (wie z. B. ein Pflegesatz pro Tag oder eine minutenweise Abrechnung) oder einer Vergütung einzelner Leistungen (Einzelleistungsvergütung) erfolgt bei Fallpauschalen wie den Leistungskomplexen die Vergütung von mehreren zusammengehörigen pflegerischen Leistungen pro "Behandlungsfall". Der Aufwand wird nicht einzeln gemessen. Alle zugerechneten Einzelmaßnahmen müssen erbracht werden.
Beispiele solcher Leistungskomplexe
Leistungskomplex 01 - Ganzwaschung
- 1 Waschen, Duschen, Baden
- 2 Mund-, Zahn- und Lippenpflege
- 3 Rasieren
- 4 Hautpflege
- 5 Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
- 6 Nagelpflege
- 7 An- und Auskleiden inkl. Körperersatz
- 8 Vorbereiten / Aufräumen
Leistungskomplex 02 – Teilwaschung
(Der Erstattungsbetrag hierfür liegt bei 50 % von Nr. 1)
- 1 Teilwaschung (z.B. Intimpflege)
- 2 Mund-, Zahn- und Lippenpflege
- 3 Rasieren
- 4 Hautpflege
- 5 Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
- 6 Nagelpflege
- 7 An- und Auskleiden inkl. Körperersatz
- 8 Vorbereiten / Aufräumen
Leistungskomplex 11 – Einkaufen
- 1 Zusammenstellung des Einkaufszettels für Gegenstände des täglichen Bedarfs
- 2 Einkaufen (incl. Arzneimittelbeschaffung) und notwendige Besorgungen (z.B. Bank- und Behördengänge)
- 3 Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel
- 4 Anleitung zur Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln
- 5 Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen
Leistungskomplex 30 – Kleine pflegerische Hilfestellung
- Wechseln der Bettwäsche
- Richten des Bettes