Notarzt

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Notarzt (NA) ist ein Arzt für den Rettungs- und Sanitätsdienst, der über eine entsprechende Zusatzausbildung ("Fachkundenachweis Rettungsdienst") verfügt.

Regelrettungsdienst

Ein Notarzt ist in der präklinischen Notfallmedizin entsprechend der Rettungsdienstbedarfspläne bereitzuhalten (sie sind in den Rettungsdienstgesetzen der jeweiligen Bundesländer vorgeschrieben). Er wird bei bestimmten Einsatzstichworten durch die Leitstelle des Rettungsdienstes alarmiert und wird in seinem Einsatzbereich durch Notarzteinsatzfahrzeuge, Notarztwagen oder Rettungshubschrauber zur Einsatzstelle transportiert. Auch eine Nachalarmierung durch das Rettungsdienstpersonal vor Ort kommt bei lebensgefährlichen Erkrankungen oder Unfällen oder bei erkannter Indikation für invasive Maßnahmen vor.

Am Einsatzort übernimmt er die Behandlung des Notfallpatienten. Währenddessen ist er den übrigen Rettungsdienstmitarbeitern in medizinischer Hinsicht (fachlich) weisungsbefugt.

Neben den beschriebenen Primäreinsätzen wird der Notarzt in einigen Bereichen auch zur Begleitung von Patienten eingesetzt, die bereits klinisch (erst)versorgt wurden und der Behandlung in einer anderen medizinschen Einrichtung bedürfen, für den Transport aber nicht ausreichend stabil sind (so genannte Sekundäreinsätze).

Indikationen für den Einsatz eines Norarztes - Einsatzstichworte

Die Indikationen für den Einsatz eines Notarztes unterscheidet sich in den einzelnen Rettungsdienstbereichen. Grundlegend sind sie jedoch in der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnung festgelegt. Zu den häufigsten Einsatzstichworten zählen:

Gleichermaßen kann die Alarmierung erfolgen, wenn ein solcher Einsatz anzunehmen ist. Häufiges Beispiel ist die "Person hinter verschlossener Tür" (PTür), bei der ein Patient hinter einer verschlossenen Tür vermutet wird, der nicht mehr selbstständig öffnen kann. Die Tür wird dann von der Feuerwehr geöffnet (technische Hilfeleistung) und der Rettungsdienst soll die Versorgung des Patienten anschließend übernehmen.

Großveranstaltungen

Bei Großveranstaltungen kann die zuständige Ordnungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt dem Veranstalter auferlegen, dass er - zusätzlich zum nichtärztlichen Sanitätsdienst- und Rettungsdienstpersonal - Notärzte einsatzbereit halten muss. Die Ordnungsbehörden haben hierfür unterschiedliche Bemessungsgrenzen.

Großschadenslagen / Katastrophenschutz

Bei einer Großschadenslage oder einem "Massenanfall von Verletzten" (= ManV) werden ebenfalls Notärzte eingesetzt. Deren medizinisch-organisatorische Koordination übernimmt der Leitende Notarzt (LNA). Ihm zur Seite gestellt ist der OrgL (Organisatorischer Leiter Rettungsdienst), der die taktisch-organisatorische Leitung der Rettungsdienstkräfte inne hat. Beide zusammen (LNA und OrgL) bilden ein Führungsgespann auf gleicher Augenhöhe.

Weblinks

Siehe auch