P-Konto

Aus Familienwortschatz
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ist ein Pfändungsfreies Konto, dass es jedem Bürger ermöglicht Geld zurückzulegen.

  • die pfändungsfrei Grenze wurde im April 2009 auf 985, 15 euro gesetzt
  • Sicherheit für Selbstständige und Freiberufler jedoch auch für Privatpersonen
  • vorübergehende Zahlungsunfähigkeit wird vermieden
  • garantiertes Existenzminimum liegt auf diesem Konto

Das Gesetz ist verabschiedet und tritt am zwölften Monat nach Verkündung in Kraft. Somit kann dieser neue Schutz ab Mai 2010 von jedem Bundesbürger in Anspruch genommen werden.