Pflegekammer

Aus Familienwortschatz
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Eine Kammer ist eine berufsständische Selbstverwaltungsorganisation in der Rechtsform der Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche hoheitliche Aufgaben erfüllt. Die Kammer wird durch ein Parlamentsgesetz errichtet. Ihre Innenverfassung regelt die Kammer jedoch autonom in einer Satzung. Das satzungsgebende Organ ist durch eine Urwahl der Kammermitglieder legitimiert. In der Satzung werden die Organe der Körperschaft, deren Zusammensetzung und Kompetenzen festgelegt. Die Kammer unterliegt der Rechtsaufsicht einer Aufsichtsbehörde. Die Angehörigen des entsprechenden Berufes sind Pflichtmitglieder in der Kammer.

Pflegerische Berufsgruppen verfügen in der BRD derzeit über keine eigenen Kammern. Die Errichtung von Pflegekammern wird von manchen pflegerischen Verbänden schon lange gefordert. Andere Verbände lehnen Pflegekammern ab.

Kammern existieren z. B. bundesweit für Industrie- und Handwerksunternehmen, für Ärzte, im kleinen Bundesland Bremen und im Saarland auch für Beschäftigte aller Berufe.

Aufgaben einer Pflegekammer

Aufgaben einer Pflegekammer sind unter anderem:

  • die langfristige Verbesserung der Pflegesituation aller Bürger
  • Registrierung der Berufsangehörigen
  • Schaffung einer Berufsordnung
  • Entwicklung einer verbindlichen Berufsethik
  • Benennung von Sachverständigen
  • Tätigkeit als Schiedsstelle
  • Förderung und Anerkennung der beruflichen Fort- und Weiterbildung
  • Erhebung und Auswertung pflegerelevanter Daten
  • Kooperation mit allen Beteiligten der gesundheitlichen Versorgung
  • Beratung von gesetzgebenden Organen
  • Weiterentwicklung des Berufsbildes

Pflegekammern in Europa

In Europa gibt es eine Vielzahl an Vorbildern für die berufliche Selbstverwaltung der Pflege. Die ältesten Kammern gehen dabei bereits auf das Jahr 1918 zurück (Großbritannien), aber auch in den letzten zehn Jahren sind Kammern neu entstanden (Portugal 1998; Slowakei 2002). Eine Übersicht über Pflegekammern in Europa mit Links zu den jeweiligen Organen findet sich unter

Forderung des DPR: Pflegekammern in allen Bundesländern

Berlin (18. Februar 2010) - Der Deutsche Pflegerat e.V., (DPR), begrüßt die politischen Initiativen zur Gründung von Pflegekammern in verschiedenen Bundesländern, zuletzt die Initiative der niedersächsischen SPD-Landtagsfraktion. Wir fordern umgehend Gesetzesinitiativen in den Bundesländern zur Schaffung von Pflegekammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne der Selbstverwaltung, so Andreas Westerfellhaus, Präsident des DPR. Dies bestätigten einstimmig die im DPR vertretenen Pflegeberufsorganisationen und unterstützen damit die Aktivitäten der Landespflegeräte. Mehr dazu, klick hier:[1]

Siehe auch

Literatur