Privatrezept

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Definition

Ein Privatrezept ist eine vom Arzt ausgestellte Arzneimittel- oder Heilmittelverodnung deren Kosten nicht von der gesetzliche Krankenkasse, sondern vom Patienten selbst getragen werden müssen.

Formale Anforderung

Bei einem Privatrezept ist kein spezielles Format notwendig. Folgende Daten sollten jedoch auf jedem Privatrezept stehen:

- Bezeichnung des Arzneimittels, Wirkstärke, Darreichungsform

- Name und Geburtsdatum des Patienten

- Ausstellungsort und -datum

- Anschrift und Name des ausstellenden Arztes

- Unterschirft des Arztes

In der Regel sind Privatrezept-Formulare an das Arzneiverordnungsblatt (Muster 16) angeglichen. Zur besseren Unterscheidung ist es grün. [1] Jedoch ist es nicht nötig dieses Formular zu verwenden. [2]

Gültigkeit

Das Privatrezept ist 3 Monate gültig.


Verwendung

Privatrezepte werden bei Mitglieder einer privaten Krankenkasse, Beamte, bei Patienten die nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung (=GKV) sind und bei GKV-Patienten, wenn ein rezeptpflichtiges Arzneimittel nicht zu Lasten der GKV verordnet werden darf, verwendet.


Kostenerstattung

Die Kosten für ein Privatrezept werden zuerst vom Privatversichtem oder Beamten selbst bezahlt. Anschließend bekommen sie die Kosten von ihrer Krankenkasse bzw. der Beihilfe ganz oder teilweise zurück erstattet.

Quellen

<references \>