Ärztliches Rezept

Aus Familienwortschatz
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Ein Ärztliches Rezept ist ein Schriftstück, in dem die Verordnung eines Medikamentes, eines Heilmittels oder Hilfsmittels durch den ausstellenden Arzt dokumentiert ist. Die Vorlage eines solchen Rezeptes ist Voraussetzung, um ein rezeptpflichtiges Arzneimittel aus der Apotheke beziehen zu können.

Ein Rezept beinhaltet:

  • persönliche Daten des Patienten (Name, Geburtsdatum, Adresse)
  • Name, Bezeichnung, Adresse und Telefonnummer des ausstellenden Arztes
  • Name, Dosis, Menge und Darreichungsform des Arzneimittels sowie Anwendungshinweise (bei Heil- oder Hilfsmittelverordnung entsprechende Bezeichnungen, Dauer der Therapie und Nummer des Hilfsmittels)
  • Datum der Ausstellung
  • Unterschrift des ausstellenden Arztes
  • bei einem Kassenrezept auch Name der Krankenkasse des Patienten und seine Versichertennummer


Zur Begriffsklärung: Dieser Begriff Rezept stammt ursprünglich von der Rezeptur (lateinisch) im Sinne einer Anweisung für die Zubereitung (von z.B. Ölmischungen, Mundspüllösungen u.ä.) von Medikamenten des Arztes an den Apotheker u. ä.