SächsKiTaG

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eltern und Kinder im Mittelpunkt?

Das sächsische kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) wurde im Dezember 2005 novelliert. es regelt die förderung von kindern in kindertagesstätten (kinderkrippen, kindergärten und horten) sowie in kindertagespflege.

§1 - Was bedeutet KiTa?

1. Kinderkrippe: diese form der institutionellen betreuung umfasst den besuch von kindern bis zur vollendung des 3. lebensjahres. in deutschland gibt es noch keinen rechtsanspruch auf einen kinderkrippenplatz


2. Kindergarten: den besuchen kinder ab der vollendung des 3. lebensjahres in der regel bis zum schuleintritt mit 6 oder 7 jahren. grundsätzlich können kinder ab dem 34. lebensmonat aufgenommen werden.


3. Horte: wenn ihr kind schulpflichtig ist, kann es ab diesem zeitpunkt auch einen hort besuchen. horte finden sie innerhalb ihrer kindertagesstätte sowie aber auch an grundschulen.


eine kombination aus all diesen angeboten finden wir innerhalb der kindertagesstätte (kita). diese form der institutionellen betreuung ist in leipzig weitverbreitet. in der kindertagesstätte treffen sie mindestens auf kinderkrippen und kindergartenkinder, wenn nicht auch auf hortkinder. die betreuung der kinder erfolgt dann je nach konzeption und pädagogischem ansatz in altersgleichen, altersgemischten und altersübergreifenden gruppen.

was sie innerhalb einer kita nicht finden ist eine kindertagespflegeperson, also tagesmutter bzw. tagesvater. kindertagespflege wird als familiennahes und familienergänzendes angebot eltern angeboten. die kindertagespflegeperson hat einen 20 h grundkurs, einen erste-hile-kurs absolviert, verfügt über kindgerecht eingerichtete räumlichkeiten entweder in ihrem haushalt oder in extra angemieteten räumen. innerhalb von 3 jahren absolviert die kindertagespflegeperson eine frühkindliche weiterbildung das sogenannte Curriculum des deutschen jugendinstitutes. kindertagespflegepersonen müssen nicht über pädagogische grundkenntnisse verfügen. sie sind selbstständige unternehmerinnen. die Pflegeerlaubnis wird vom Jugendamt nach sorgfältiger prüfung aller gesetzlichen richtlinien für maximal 5 kinder erteilt.


in allen beschriebenen betreuungsformen, also auch bei den tagesmüttern und -vätern, gelten die vom stadtrat festgelegten elternbeiträge inklusive der einkommensabhängigen ermässigungen und befreiungen.

§ 2 Bildungsstätte, -auftrag und -plan und förderung

SächsKitaG mal anders - aufgaben und ziele innerhalb der kindertagesstätte und in der Kindertagespflege erklärt im §2 sächskitag

bildung, erziehung und betreuung innerhalb einer kindertagesstätte oder in der kindertagespflege unterstützen und ergänzen die erziehung und betreuung des kindes innerhalb der familie. kinder bekommen hier vielfältige erlebnis- und erfahrungswelten geboten, die weit über den familienrahmen hinausgehen. heute ist eine kindertagesstätte/kindertagespflege mehr als nur aufbewahrung oder verwahrung.

mehr infos? [1]


§ 3 Angebot und Nachfrage

nachdem begrifflichkeiten, ziele und inhalte von kindertagesstätten und tagespflege geklärt sind, bleibt jetzt zu klären, wie angebot und nachfrage geregelt sind.

gegenüber dem örtlichen träger, also in diesem fall dem jugendamt leipzig, können sie als vertreter ihres kindes, den anspruch auf einen kindergartenplatz geltend machen. im jugendamt gibt es für kindertagesstätten eine eigene abteilung. die abteilung kindertagesstätten hilft ihnen mit beratung. da sie einen rechtsanspruch auf einen kindergartenplatz mit vollendung des dritten lebensjahres bis zum schuleintritt haben, muss ihnen das jugendamt leipzig ein konkretes angebot unterbeiten.

Noch mehr Infos? [2]


§ 5 - Öffnungszeiten und Bedürfnisse

kindertageseinrichtungen rund um die uhr geöffnet? günstigerweise in 3 schichten? mal sehen was im sächskitag steht:

gemeinsam mit dem elternbeirat, der die interessen der mehrzahl aller eltern vertritt, können sie ihre bedürfnisse bezüglich der öffnungszeiten gegenüber kita-leitung bzw. dem träger sowie örtlichen träger (jugendamt) geltend machen, denn im § 5 steht, dass kindertageseinrichtungen unter berücksichtigung der bedürfnisse von kindern und eltern sowie den örtlichen gegebenheiten offen zu halten sind und das die Öffnungszeiten prinzipiell zwischen Elternbeirat, Träger und örtlichem Träger abgestimmt werden.

Mehr Infos? [3]