Schulpflicht
Die Schulpflicht ist nicht im Grundgesetz geregelt sondern in den Landesverfassungen der einzelnen Bundesländer. In Deutschland gibt es 16 Bundesland:Übersicht und damit auch 16 verschiedene Landesgesetzgebungen.
Sachsen
Mit dem Beginn des Schuljahres werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet wurden.
Die Schulpflicht gliedert sich in Sachsen in die allgemeine Schulpflicht und in die Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht dauert neun Schuljahre. die Berufsschulpflicht dauert in der Regel drei Schuljahre.