Solidarprinzip

Aus Familienwortschatz
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Das Solidarprinzip ist ein wichtiges Prinzip in der Sozialversicherung. Es besagt, dass sich die Mitglieder der Solidargemeinschaft - in diesem Fall der gesetzlichen Krankenversicherung - im Krankheitsfall gegenseitige Unterstützung zusichern. Diese ist im Rahmen der Krankenversicherung keine bloße Mildtätigkeit, sondern ein Rechtsanspruch des Einzelnen gegenüber der Solidargemeinschaft Dieser Anspruch ist im Sozialgesetzbuch I im Rahmen der allgemeinen Rechte (z. B. §§ 3 bis 10 SGB I) festgehalten sowie an verschiedenen Stellen im SGB V (Krankenversicherung, z. B. §§ 1, 2, 11 SGB V) (Lit.: Simon, 2005, S. 53) .

Verwirklicht wird das Solidarprinzip nicht durch direkte Hilfeleistungen zwischen einzelnen Mitgliedern, sondern durch eine allgemeine Umverteilung der Behandlungskosten zwischen verschiedenen Gruppen der Krankenversicherung. Die Gesunden z. B. tragen im Rahmen des Solidarausgleichs die Kosten für die Kranken mit, d. h. jeder zahlt seinen Beitrag unabhängig davon, ob er krank ist oder nicht. Der Ausgleich zwischen Gesunden und Kranken gilt als „der wichtigste und grundlegendste der gesetzlichen Krankenversicherung“ (Lit.: Simon, 2005, S. 54) . Damit dieser Solidarausgleich funktionieren kann, müssen relativ viele Gesunde einzahlen, um relativ wenige Kranke abzusichern (vgl. ebd., S. 55)

Weitere Solidarausgleiche bestehen zwischen:höheren und niedrigeren Einkommen durch einkommensabhängige Beiträge, bei denen trotzdem jedem Versicherten die gleichen Leistungen zustehen. Allerdings müssen seit in Kraft treten des Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz Zuzahlungen unabhängig vom Einkommen geleistet werden, wenn auch nur bis zu einer Belastungsgrenze von 2 % (bzw. 1 % bei chronisch Kranken) des Bruttolohns. Somit ist dieser Grundsatz jedenfalls teilweise abgeschwächt, da nur Kranke Zuzahlungen leisten müssen. Jungen und Alten durch Subventionierung der Krankenversicherung der Rentner. Die Beiträge sind nicht risikoabhängig kalkuliert, sondern unabhängig von der Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit zu erkranken. (Dieser Ausgleich wird aufgrund der demographischen Entwicklung zunehmend kritisch diskutiert)Ledigen und Familien in Form der beitragsfreien Versicherung von Familienangehörigen, wenn diese keine eigenen, beitragspflichtigen Einnahmen erzielen. Denn Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates (Art. 6 GG). 20 % bzw. 30 % der Versicherten in Ostdeutschland waren auf diese Weise beitragsfrei krankenversichert (Lit.: Simon, 2005, 53 ff)


Der Solidarausgleich wird von breiten Teilen der Bevölkerung wertgeschätzt. Selbst von denen, die zu den Zahlenden der Solidarausgleiche gehören. Dies bestätigen Befragungen der letzten Jahre (Lit.: Simon, 2005, S. 57) .


Literatur

  • Simon, Michael, 2005: Das Gesundheitssystem in Deutschland – Eine Einführung in Struktur und Funktionsweise. Göttingen, Bern u. a., Hans Huber Verlag, ISBN


Weblinks