Wohnberechtigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''weiße''' WBS berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung der LWB oder einer Wohnungsgenossenschaft.
Der '''weiße''' WBS berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung der LWB oder einer Wohnungsgenossenschaft.


Der '''grüne''' WBS ermöglicht die Anmietung einer mit Fördermitteln des [[Bundesland:Sachsen]] sanierten oder neugeschaffenen Wohnung.
Der '''grüne''' WBS ermöglicht die Anmietung einer mit Fördermitteln des [[Sachsen]] sanierten oder neugeschaffenen Wohnung.


Der '''gelbe''' WBS ist bei Bezug einer mit Baukostenzuschuss gebauten Wohnung erforderlich.
Der '''gelbe''' WBS ist bei Bezug einer mit Baukostenzuschuss gebauten Wohnung erforderlich.


Bei Umzug in ein anderes [[Bundesland:Übersicht]] können Sie auch einen WBS nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz erhalten.
Bei Umzug in ein anderes [[Bundesland] können Sie auch einen WBS nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz erhalten.


Der [[Wohnberechtigungsschein]] wird jedem volljährigen Bürger erteilt, der rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für eine Wohnung aufzukommen und für diese seinen Hauptwohnsitz anzumelden.
Der [[Wohnberechtigungsschein]] wird jedem volljährigen Bürger erteilt, der rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für eine Wohnung aufzukommen und für diese seinen Hauptwohnsitz anzumelden.

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