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Der '''weiße''' WBS berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung der LWB oder einer Wohnungsgenossenschaft. | Der '''weiße''' WBS berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung der LWB oder einer Wohnungsgenossenschaft. | ||
Der '''grüne''' WBS ermöglicht die Anmietung einer mit Fördermitteln des [[ | Der '''grüne''' WBS ermöglicht die Anmietung einer mit Fördermitteln des [[Sachsen]] sanierten oder neugeschaffenen Wohnung. | ||
Der '''gelbe''' WBS ist bei Bezug einer mit Baukostenzuschuss gebauten Wohnung erforderlich. | Der '''gelbe''' WBS ist bei Bezug einer mit Baukostenzuschuss gebauten Wohnung erforderlich. | ||
Bei Umzug in ein anderes [[Bundesland | Bei Umzug in ein anderes [[Bundesland] können Sie auch einen WBS nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz erhalten. | ||
Der [[Wohnberechtigungsschein]] wird jedem volljährigen Bürger erteilt, der rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für eine Wohnung aufzukommen und für diese seinen Hauptwohnsitz anzumelden. | Der [[Wohnberechtigungsschein]] wird jedem volljährigen Bürger erteilt, der rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für eine Wohnung aufzukommen und für diese seinen Hauptwohnsitz anzumelden. | ||
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