Stalking

Aus Familienwortschatz
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Der englische Begriff Stalking stammt aus der Jägersprache und bedeutet dort das "Heranpirschen" an ein gejagtes Wild. Heute ist damit im Allltagsleben das massive Belästigen von Opfern gemeint, so dass diese psychisch oder körperlich beeinträchtigt werden, insbesondere im Schlaf und in ihrer Bewegungsfreiheit. Es kann sich um nächtliche Anrufe, Bedrohungen, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, das Verfolgen und Auflauern bis vor die Haustüre handeln.

Stalking ist im wirklichen Leben kein Kavaliersdelikt. Seit April 2007 ist Stalking ein Straftatbestand, der mit Gefängnis bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Opfer können bei bei der Prozessabteilung des örtlichen Amtsgerichts eine einstweilige Verfügung erwirken, die dem Täter untersagt, sich der Wohnung oder der Arbeitsstelle zu nähern und mit ihr im Wege von Briefen oder Telefonaten Kontakt aufzunehmen. Nächste Stufen sind die Beantragung und Verhängung von Ordnungsgeld und die Strafanzeige „wegen aller in Betracht kommender Delikte“.

Stalking-Opfern wird grundsätzlich geraten, sich so frühzeitig wie möglich gegen den Stalker (soweit bisher erforscht, handelt es sich überwiegend um Männer) zur Wehr zu setzen.

Literatur

  • Broschüre "Mehr Schutz vor häuslicher Gewalt"

Weblinks

Siehe auch