Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
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GKV (gesetzlich) 90% Solidaritätsprinzip |
PKV (privat) 10% Äquivalenzprinzip |
Träger: Krankenkassen in der Rechtsform der offentlich-rechtlichen Körperschaft | Träger: Versicherungsunternehmen in privatrechtlicher Rechtsform (z.B. Aktiengesellschaft) |
i.d.R Pflichtmitgliedschaft Kraft Gesetzes | freiwillige Mitgliedschaft aufgrund privatautonomen Vertrags |
Beiträge richten sich nach Höhe des Bruttoeinkommens | Beiträge richten sich nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Vorerkrankungen und Leistungsumfang |
Kostenfreie Familienversicherung für Ehepartner und Kinder | Individuelle Prämie für Ehepartner und Kinder |
Leistungen begründen sich auf gesetzlicher Basis und können nicht zu- bzw. abgewählt werden | Die Leistungen begründen sich auf individuellen Verträgen, der Leistungsumfang ist frei vereinbar. |
Gesetzliche Zuzahlungen u.a. bei Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln und Krankenhausaufenthalt | Keine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlungsregelung |
Festbetragsregelung für Arznei- und Hilfsmittel | Keine Festbetragsregelung |
Leistungen werden i.d.R. im Rahmen des Sachleistungsprinzips angeboten und vergütet | Leistungen werden im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips angeboten und vergütet |
siehe auch
gesetzliche Krankenversicherung - private Krankenversicherung