Demenz-Wohngemeinschaft

Aus Familienwortschatz
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Menschen mit einer Demenz-Erkrankung können statt in einem Pflegeheim unter gebracht zu werden in eine Wohngemeinschaft ziehen, wenn sie bei Fortschreiten ihrer Krankheit, z. B. bei umfangreichem Pflege- und Betreuungsbedarf nicht mehr in ihrer eigenen Wohnung leben können. Sie finden hier eine durch ihre Angehörigen (und rechtlichen Betreuer) weitgehend selbst gestaltete und verantwortete überschaubare Alternative zum Alten- bzw. Pflegeheim. Je nach zugrunde liegendem Konzept haben die Betroffenen keine weiteren körperlichen Gebrechen. Sie benötigen vor allem wegen ihrer Desorientiertheit Hilfe und Unterstützung im Tagesablauf.

Ideen und Konzepte

Zum Beispiel wohnen 4 bis 8 dementiell erkrankte Menschen in einer entsprechend großen Wohnung und jeder bezieht ein Zimmer. Gemeinsam haben sie eine Küche, Wohnzimmer, mehrere Toiletten und Bäder und ggf. weitere Räume. Bei 2 bis 3 Personen ist das prinzipiell auch möglich, nur erhöhen sich die anteiligen Kosten.

Durch die Abstimmung der Leistungen der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, evtl. des Sozialamtes und eines einkommensabhängigen Eigenanteils ist es möglich, die Pflege und Betreuung so zu organisieren, dass rund um die Uhr jemand da ist, der sich um sie kümmert. Natürich wird hier auch mit einer praktischen Unterstützung durch die Angehörigen gerechnet, die allerdings frei vereinbart wird. Ähnlich wie einst im Studentenleben lebt es sich eben auch im Alter gemeinsam preisgünstiger. Und man ist nicht alleine.

Die Möbel werden von zu Hause mitgebracht und auch eine Waschmaschine wird hier gebraucht. Jeder möbliert sein eigenes Zimmer. Die Gemeinschaftsräume werden von allen gemeinsam eingerichtet, so dass die lebensgeschichtlich bedeutsamen Dinge von jedem WG-Mitglied wiedererkannt und benutzt werden können. Teller und Tassen wandern z. T. in den gemeinsamen Küchenschrank und werden täglich zu den Mahlzeiten benutzt.

Soweit es die Persönlichkeit und der gesundheitliche Zustand zulässt, bringen sich die Senioren in den Alltag ein, z. B. wird uter Anleitung gemeinsam eingekauft, gekocht, geputzt, gewaschen - kurzum der Haushalt versorgt. Desweiteren beschäftigt man sich mit Singen, Basteln, Spaziergängen usw. Dies beinhaltet nicht nur den Erhalt der motorischen und kognitiven Ressourcen, sondern vermeidet auch Tendenzen zum Rückzug, Apathie und Bewegungsmangel.

Angestellte Helfende, Leistungen der Angehörigen

Für das Gelingen einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft ist die Haltung und Qualifizierung der in der WG arbeitenden Pflegefach- und Hilfskräfte von entscheidender Bedeutung. Menschen mit Demenz sind sehr verletzlich. Das Team einer Wohngemeinschaft muß in der Lage sein, z. B. mit Herausforderndem Verhalten (Ängste, Schreien, Weglaufen wollen etc.) richtig umzugehen.

Wesentliche notwendige Kenntnisse bestehen z. B. in den Bereichen Biografiearbeit, person-zentrierte und familienorientierte Pflege, validierende Kommunikation, gute Kenntnisse der medizinisch-pflegerischen Versorgung, Mobilitätsförderung und Sterbebegleitung. Dies sind wichtige fachliche Konzepte die sicherstellen, dass die WG nicht zu einer Zwischenstation wird, sondern der Betroffene dauerhaft ohne Zwangsmaßnahmen in dieser menschenwürdigen Wohnform leben kann.

Finanzierung

Die Grundvoraussetzung einer relativ leichten Finanzierung ist jedoch, dass jede/-er mindestens die Pflegestufe 1 hat. Mit der Pflegestufe 2 und 3 kann die Finanzierung nach Stellung eines speziellen Antrags auch nach Tagessätzen abgerechnet werden.

Miete und Haushaltskosten, die egal an welchem Wohnplatz anfallen, kommen extra hinzu.

Mögliche Probleme

Bei der Organisation von Wohngemeinschaften für demenzbetroffene Menschen (wie auch bei vergleichbaren "Neuen Wohnformen") treten allerdings häufig Probleme auf, die nur schwer zu lösen sind. Neben den rein strukturellen Problemen (Wie finde ich geeignete Mitbewohner und eine entsprechend ausgestattete Wohnung?) müssen auch noch eine Reihe anderer Schwierigkeiten bedacht werden:

- Organisation: Wie werden in der WG Entscheidungen getroffen und umgesetzt? Wer sind die Vertragspartner im Mietvertrag? Was passiert, wenn jemand stirbt oder einen anderen Pflegedienst haben will?

Auch muss man sich zumindest von einem Teil seiner eigenen Einrichtung trennen, da für den persönlichen Bereich - aus praktischen und wirtschaftlichen Gründen - oftmals nur ein kleines Zimmer vorgesehen ist.

- Rechtliche Aspekte: Je nach Organisationsform und Träger kann es durchaus sein, dass die Wohngemeinschaft unter das Heimgesetz fällt, was u.U. weitreichende Auswirkungen für die WG hat.

- Finanzielle Aspekte: Die Organisation einer solchen Wohngemeinschaft ist i.d.R. nicht ganz so einfach zu kalkulieren wie bei einer gewöhnlichen Wohngemeinschaft. Der Unterstützungs- und Pflegebedarf, sowie die Gegenfinanzierung über zum Teil verschiedene Bereiche des Sozialsystems erfordern oftmals großes Fachwissen, organisatorische und rechtliche Kenntnisse (auch hinsichtlich der Situation in der Kommune vor Ort)und einiges an Energie für die Umsetzung.

Siehe auch

[1]==Web-Links==

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