Pflegeheim

Aus Familienwortschatz
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Der Begriff Pflegeheim bezeichnet Einrichtungen zur dauerhaften stationären Unterbringung und pflegerischen Versorgung von Menschen, die wegen körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen nicht (mehr) in der Lage sind, in einer eigenen Wohnung zu leben. Sie werden dort umfassend versorgt und gepflegt. Der Begriff bezieht sich nicht auf eine einzelne Altersgruppe.

Pflegeheime sind der Heimaufsicht unterstellt. Die Heimaufsicht ist in den meisten Bundesländern eine kommunale Behörde. Im SGB XI sind die rechtlichen Bedingungen festgelegt. Der Aufenthalt in einem Pflegeheim wird nur zum Teil über die Pflegekassen finanziert.

Es gibt verschieden spezialisierte Pflegeheime:

- für chronisch psychisch Kranke
- für Patienten mit apallischem Syndrom
- mit Beatmungsplätzen für Langzeitbeatmungspatienten

Andere Einrichtungen

  • Ein stationäres Hospiz ist kein Pflegeheim, sondern eine Einrichtung für Schwerstkranke und Sterbende, die nach den Grundsätzen der Palliative Care arbeitet und nur Patienten aufnimmt, denen ärztlicherseits die spezielle Hospizpflege verordnet wurde. Während ein Pflegeplatz im Pflegeheim auch komplett selbst finanziert werden kann, gibt es diese Möglichkeit im stationären Hospiz nicht.

vgl. Wikipedia: "Altenheim"



Literatur

  • Martin Heinzelmann: Das Altenheim - immer noch eine "totale Institution"? Eine Untersuchung des Binnenlebens zweier Altenheime. Cuvillier Verlag, 2004. 280 Seiten. (auch z. T. online)

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