Zusätzliche Untersuchung

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Babyvorsorge

U7a

Seit 1.07.2008 ist die U7a eine neue Vorsorgeuntersuchung zwischen dem 34. und 36. Lebensjahr, die die bisherige Untersuchungslücke schließen sollen. Besonderes Augenmerk liegt hier auf dem Erkennen von Sehstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien. Frühes Erkennen sichert hier auch frühzeitige Behandlung.


U10 und U11

Diese beiden zusätzlichen und neue Vorsorgeuntersuchung finden zwischen dem 7. und 10. Lebensjahr statt und schließen die Lücke zwischen U9 und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren).


Im Mittelpunkt steht in beiden Untersuchungen das Erkennen und Behandeln von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS), die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden.


Jugendvorsorge

J1 und J2

Bei Untersuchungen finden im Alter zwischen 12 und 18 Jahren statt.

Bei der J1 wird im Alter von zwölf bis 14 Jahren vom Haus- oder Kinder- und Jugendarzt durchgeführt. Im Gespräch mit dem der Arzt wird versucht, die psychische Verfassung des Jugendlichen zu beurteilen. Die Jugendgesundheitsuntersuchung dient der Früherkennung von Erkrankungen, die negative Auswirkungen auf die körperliche, geistige und soziale Entwicklung haben können. Darüber hinaus sollte eine Aufklärung über eventuelle gesundheitsgefährdende Verhaltensweisen stattfinden.