Brandschutz im Pflegeheim

Aus Familienwortschatz
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Zum Brandschutz im Pflegeheimen gehören vor allem Maßnahmen der Brandverhütung und der Übung von Rettungsmaßnahmen im Ernstfall (also z. B.: Brandmeldeanlagen, Rauchschutztüren, Rettungswege, wiederkehrende Schulungen, Überlegungen zur Alarmierung)

Vorbeugen, Üben, Wissen

Zum Brandschutz im Pflegeheimen gehören

  • automatische Brandmeldeanlagen (bei neueren Heimen Standard)
  • Rettungswege (mit Notbeleuchtung und separatem vom EG steuerbaren Rauchabzug)
  • Begehungen, ob Rettungswege frei sind (Wer kontrolliert? Z. B. ob die Rauchschutztüren in Fluchtwegen frei sind? Beliebte Abstellplätze sind die selten genutzten Treppenhäuser!)
  • ein geschulter Mitarbeiter, der mit dem laufenden Brandschutz beauftragt ist. Er informiert Heimbetreiber sofort über erkannte Mängel.
  • Zufahrtswege freihalten, sonst erst Räumung durch die anrückende Feuerwehr (Größte Fahrzeuge sind erforderlich!)
  • Heimbetreiber und Mitarbeitende sollten einmal den Ernstfall trainieren (Zusammenwirken mit Feuerwehr. Brandmeldung. Wo sind die Fluchtwege? Wo die Feuerlöscher? Wie können kranke Personen am besten gerettet werden? Wiederholung in einem geeigneten Zeitraum?)
  • Schulung aller Brandschutzmaßnahmen einzeln. Durch Übungen sollen die Mitarbeitenden wissen, was zu tun ist und eine gewisse Sicherheit bekommen. Die Mitarbeitenden müssen wissen, was zu tun ist, bis die Feuerwehr eintrifft (nicht primär selber Löschversuche unternehmen).
Trotzdem müssen sie wissen, wie ein Feuerlöscher funktioniert. (Nicht erst im Notfall Gebrauchsanweisung lesen. Praktisch üben. Umgang mit geschlossenen Türen bei Nacht. Aussprache darüber, was einzelne für sinnvoll oder unsinnig halten.) Sie sollen vor allem einschätzen lernen, wann ein Feuer noch selbst zu löschen ist, ohne sich selbst dabei in Gefahr zu bringen.
  • Große Brandschutzübung mit Evakuierung der Heimbewohner. Ziel: Alle Mitarbeitenden der Pflege, HL, PDL, und statt HBW Freiwillige aus der Nachbarschaft, Schüler etc. Der gleichzeitige Hilfebedarf vieler ist grundverschieden von zwei oder drei "Herzinfarkten" gleichzeitig. Die potentielle Einsatzleitung (Kommandant, Abteilungsführer der freiwilligen Feuerwehr) soll alle Wege im Gebäude gut kennen.
  • An welchen Orten können viele Heimbewohnerinnen und -er plötzlich untergebracht werden?
  • Eigene Alarmierung der Mitarbeiterinnen/-er im Frei (Telefonkette, Mitnahme von Personen ohne eigenen Pkw)

Eigene Vorbereitung

Datei:Mitarbeiterzimmer115.jpg
Es kann wirklich überall anfangen

Zuerst: Viele Mitarbeitende haben sich noch keine Gedanken gemacht, wie sie sich im Brandfall verhalten sollen oder würden. Kenne ich den Alarmplan, der im Aufenthaltsraum hängt, wirklich?

An welchen Orten im Haus wird es eng, wenn gleichzeitig treppauf und -ab gelaufen wird?

Natürlich auch: Umgang mit Kerzen oder Zigaretten. Wo sind Sicherungskästen? Telefonlisten der Mitarbeitenden? Gibt es Steigleitungen

Umgang mit Rauchmaske geübt?

Wie sieht es im konkreten Haus mit dem Wissen über den Vorbeugenden Brandschutz aus?

  • Baulicher Brandschutz ? (z B Abschottung einzelner Hausteile; sinnvollerweise sollte es pro Geschoß mindestens zwei Brand- oder Rauchabschnitte geben.)
  • Anlagentechnischer Brandschutz ?
  • Organisatorischer Brandschutz ?

Vorbeugender Brandschutz

Dazu gehören eben der bauliche Brandschutz (z B brandhemmende Wände und Türen), Anlagentechnischer Brandschutz und der Organisatorische Brandschutz.

Manche Heime sind mit einer Brandmeldeanlage ausgestattet, die automatisch mit einer ständig besetzten Einsatzleitstelle (i d R die Feuerwehrzentrale) verbunden ist. Jedes Zimmer sollte dazu mit einen Rauchmelder ausgerüstet sein. Allerdings muüssen die Mitarbeitenden in die Funktion und Handhabnung der Anlage immer wieder eingewiesen werden, um falsche Abschaltungen auszuschließen.

Wenn die Früherkennung funktioniert und die Anlage entsprechend früh alarmiert, dürfte es zu einem Brand, wo evakuieren werden muss, gar nicht kommen.

Trotzdem muss es für eine Evakuierung bei unterschiedlichen Vorannahmen Konzepte geben.

Unfallverhütungsvorschriften

Viele Unfallverhütungsvorschriften (UVV) bedeuten bei ihrer Einhaltung zugleich einen Beitrag zum Brandschutz. Die wichtigsten sind die über Breite und die Beleuchtung der Fluchtwege. Das sind vor allem die Treppenhäuser und Flure - aber eben auch die Nottreppen, die evtl. außen am Gebäude zusätzlich angebracht sind.

Hier sind es zunächst die allgemeinen Vorschriften nach BGV A8 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Sie enthält Gefahrensymbole, Gebots- und Verbotszeichen sowie Vorschriften über die Kennzeichnung von Brandschutzzeichen, Fluchtwegen, Erste-Hilfe-Einrichtungen usw.). Siehe auch: Sicherheitskennzeichen (Artikel bei Wikipedia)

Brandabschnitte

Wenn ein Gebäude in Brandabschnitte mit automatischen Türschließern aufgegliedert wurde, dann schließen sich im Brandfall automatisch die Türen (sie fallen zu - könne jedoch jederzeit geöffnet werden) und verlangsamen / verhindern so ein Übergreifen der Flammen auf das übrige Gebäude.

Jedenfalls kann der Rauch sich nicht über die Flure ausbreiten. Das ist in der Anfangsphase bei einem Brand die größte Gefahr für die Retter und Bewohner.

Notruf per Telefon

Den Notruf üben, um die wichtigen Punkte im Ernstfall präsent zu haben:


  • Wo geschah es?
  • Was geschah?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Welche Art der Erkrankung/Verletzung liegt vor?
  • Weitere Gefahren?
  • Warten auf Rückfragen!


Häufigkeit

Größere Brände in Pflegeheimen sind aufgrund der Vorsorgemaßnahmen eher selten. Häufiger kommt es zu Zimmerbränden mit einzelnen Verletzten oder Toten. In 20 Jahren gab z.B. in Österreich acht Brände mit je einem Toten. 2008 kam es bei einem Brand bei Bregenz zu 11 Toten.

Ursachen sind dabei meistens brennende Zigaretten im Bett oder Papierkorb, Implosion des Fernsehers, Kerzenlicht. Seltene Ursachen: ein defektes elektrisches Gerät (z. B. der Motor des Betts), Brandstiftung, bauliche Mängel (z. B. fehlende Überlast-Elektrosicherungen).

Gefahren von Brandgasen und Rauch

Bereits nach Sekunden können Plastikgase zu schwersten Vergiftungen führen (die vielen Plastikelemente in den Wohnungsmöbeln erzeugen beim Verbrennen lebensgefährliche Gase). Deshalb ist die Abtrennung des Brandherdes vom übrigen Gebäude durch Rauchschutztüren etc. wichtig.

Umgang üben mit…

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Rauch- und Brandschutzvorhang
  • eingebaute Löschsysteme

Horizontal räumen

Wenn eine Teilräumung erforderlich ist, gelten als Prinzipien: besser horizontal räumen als über die Treppen. Dabei sollten Bewohner einer Wohngruppe möglichst zusammen bleiben und in der nächsten Sammelzone die Vollständigkeit überprüft werden.

  • Horizontal räumen bedeutet, dass Bewohner evtl. in ihren Betten, auf dem gleichen Stockwerk in einen sicheren Gebäudeabschnitt gebracht werden (dazwischen Rauchschutztür). Durch den Zeitgewinn wird eine später evtl. notwendige Evakuierung von dort aus mit weniger Zeitdruck und mehr HelferInnen ermöglicht.

Müssen in einem Gebäude mehrere Stockwerke geräumt oder ganz evakuiert werden, dann von oben nach unten. D. h. die höher gelegenen Stockwerke zuerst räumen. Dadurch wird dem "Verstopfen" der Fluchtwege vorgebeugt.

Das gilt natürlich nicht, wenn in einem Stockwerk unmittelbar Lebensgefahr durch Brandgase oder Feuer besteht. Vorrang haben die Stockwerke unmittelbar über dem Brandherd. Keine Helfer ohne Atemschutzausrüstung in verqualmte Abschnitte schicken. Dadurch verletzte Helfer erhöhen die Zahl der zu rettenden Personen unnötig.

Literatur

Weblinks

Einzelne Brandberichte

  • Bei einem Brand in einem Nürnberger Altenheim ist eine 100 Jahre alte Frau ums Leben gekommen. Vier weitere Menschen wurden verletzt. Den Ermittlungen zufolge war das Feuer am Abend wegen einer defekten Mehrfachsteckdose im zweiten Obergeschoss ausgebrochen. (Merkur Online - 2010/12/13)

Siehe auch