Lernzielorientiertes Curriculum
Ansatz für ein lernzielorientiertes Curriculum für die praktische Ausbildung zum Altenpfleger/in in der Sozialstation.
Beabsichtigte Vernetzung von Theorie, Unterrichtsinhalten und Praxisinhalten für die Auszubildenden der Altenpflege in der Sozialstation. (anhand der Lernbereiche, Lernfelder, Teil-Lernfelder gemäß Alt.Pfl.Apr. V §2)
Erstgespräch, Checkliste
Als Checkliste für das Erstgesprächs sollte an folgende Angaben gedacht/gefragt werden:
Angaben des/der Auszubildenden(en)
Name:____________________________________________________________________________________________________________________
Vorname:_________________________________________________________________________________________________________________
Adresse:_________________________________________________________________________________________________________________
PLZ/Wohnort:____________________________________________________________________________________________________________
Telefon (privat):_________________________________________________________________________________________________________
Mobiltelefon:____________________________________________________________________________________________________________
Tätigkeiten vor Ausbildungsbeginn
(Schulabschluss, Praktika, Beruf, besond. Hobby ):__________________________________________________________
Schule
Name:____________________________________________________________ Bezchng. der Klasse _____________________
Adresse:__________________________________________________________________________________________________
PLZ/Ort:___________________________________________________________________________________________________
Telefon:___________________________________________________________________________________________________
Lehrer/in:_______________________________________________________________________ Klassenl., Praxisl. ____
Unterrichtstage sind ________________ Unterrichtsblöcke: ____________________________________________
Ausbildungsbetrieb
Betrieb:______________________________________________________________________________________________________________________
Adresse:______________________________________________________________________________________________________________________
PLZ/Ort:______________________________________________________________________________________________________________________
Telefon:______________________________________________________________________________________________________________________
Mobiltelefon:_________________________________________________________________________________________________________________
Telefonnummer (Notfall, Krankheit):___________________________________________________________________________________________
Verantwortliche(r) Ausbilder/in
Name, Vorname:___________________________________________________________________________________________________________
Straße:_____________________________________________________________________________________________________________________
PLZ/Wohnort:_______________________________________________________________________________________________
Telefon (privat):_____________________________________________________________________________________________
Telefon (geschäftlich):_______________________________________________________________________________________
Einsatz-Ltg. / ( G F ):_________________________________________________________________________________________
Praktikumszeitraum
Einsatz im ambulanten Dienst vom ___________________ bis ___________________
Urlaubstage:__________ ( bereits erhalten im lfd. Kal.jahr)
Erster | Weiterer Einsatz im ambulanten Dienst: ja __ nein__
Erwartungen und gemeinsam festgelegte Lernziele
Erwartungen an diesen Ambulanteneinsatz:
Gemeinsam festgelegte Lernziele, die während des ambulanten Praktikums erreicht werden sollen:
1._____________________________________________________________________________________________________________________________
2._____________________________________________________________________________________________________________________________
3._____________________________________________________________________________________________________________________________
4._____________________________________________________________________________________________________________________________
5._____________________________________________________________________________________________________________________________
6._____________________________________________________________________________________________________________________________
7._____________________________________________________________________________________________________________________________
8._____________________________________________________________________________________________________________________________
9._____________________________________________________________________________________________________________________________
10.____________________________________________________________________________________________________________________________
Besprechungen:
Geplanter Termin zum Erstgespräch:______________________________________________
Geplanter Termin zum Zwischengespräch:__________________________________________
Geplanter Termin zum Abschlussgespräch:_________________________________________
Sonstiges/Bemerkungen
Sonstiges/Bemerkungen:__________________________________________________________
Betrieblicher Ausbildungsplan
Gliederung
Betrieblicher Ausbildungsplan sachlich und zeitlich gegliedert gemäß der AltPfl. Apr.V § 2 vom 1. August 2003 für die Ausbildung zur/zum Altenpfleger/in geltende Ausbildungsverordnung.
Erläuterungen:
Die in diesem Ausbildungsplan aufgeführten Nummern der Lernbereiche, Lernfelder und Teil-Lernfelder sind identisch mit den laufenden Nummern der Lernbereiche, Lernfelder und Teil-Lernfelder des Ausbildungsrahmenplans der Ausbildungsordnung. Die näheren Beschreibungen der jeweiligen Ausbildungsinhalte sind dem Ausbildungsrahmenplan zu entnehmen.
Die eingesetzten Zeitwerte basieren auf den Richtwerten des Ausbildungsrahmenplanes der gesetzlichen Verordnung vom 1.August 2003 und sind mit den betrieblichen Gegebenheiten abzustimmen.
Die Änderungen der Lerninhalte und des Zeitumfangs aus betrieblichen Gründen oder schulisch bedingten Gründen oder aus Gründen des Auszubildenden bleiben (uns) vorbehalten.
Während der praktischen Ausbildungszeit des ersten und zweiten Ausbildungsjahres werden folgende Kenntnisse und/oder Fertigkeiten vermittelt und praktiziert:
Praxisorientierter Ausbildungsplan
Vernetzung von Theorie, Unterrichtsinhalten und Praxisinhalten für die Auszubildenden der Altenpflege in einer Sozialstation. Lernbereiche, Lernfelder, Teil-Lernfelder gemäß Alt.Pfl.Apr. V §2.
Lernbereich 1. Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
Theorie/ Unterrichtsziele | Theorie/ Inhalt | Stunden-verteilung/ Richtlinie NRW | Praxis/ Ziele | Praxis/Inhalt, auch kompl. Einzelschritte | Praktische Umsetzung Zeitachse/ Erklärt/ Gezeigt/ Reflexion |
---|---|---|---|---|---|
1.1 Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen | Der Auszubildende lernt sozialwissenschaftliche und
pflegewissenschaftliche Lerninhalte zu verknüpfen. |
Bedeutung und Zusammenhang von Theorien und Konzepten z.B.: Bobath- Konzept. | |||
1.1.1 Gerontologische, soziologische und sozial medizinische
Grundlagen in das altenpflegerische Handeln Miteinbeziehen. |
Definition von Gesundheit, Krankheit, Alter, Pflegebedürftigkeit,
Gesundheitsförderung, Einführung in die Biographiearbeit. |
30/30 | Gesundheitsrisiken und Krankheitsrisiken erkennen und
die Konsequenzen abschätzen. Die Gesundheit fördern. Den Klienten individuell zu verstehen und wahrzunehmen. |
Alter, Gesundheit, Krankheit (Multimorbidität-Chronizität-Individualität),
Pflege- Bedürftigkeit, Demographische Entwicklung, Biographiearbeit, Ressourcen, Kompetenzen, Gedächtnis, Motivation, Pflegebedürftigkeit, Gesundheitsförderung | |
1.1.2 Pflege wissenschaftliche Grundlagen in das altenpflegerische
Handeln einbeziehen. |
30/30 | Der Auszubildende lernt die Bedeutung
der verschiedenen Konzepte und Theorie professioneller Pflege für die spezifischen Handlungssituationen kennen. |
Kompetenzen und Handlungsrelevanz in
konkreten Pflegesituationen z.B.:Pflege von Apoplex- Patienten, Palltiativpflege, Pflege von Alzheimer und Parkinson, generell Pflege bei demenziell erkrankten Klienten, Pflegetheorien und ihre Nutzen für die Praxis z.B.: Dependenz Pflege (Laienpflege) | ||
1.1.3 Grundlagen der Ethik in das alten pflegerische Handeln mit einbeziehen | Ethische Prinzipien, Methoden ethischer Reflexion, Moral,
Objektive und subjektive Wahrnehmung. |
20/20 | Der Auszubildende erlebt die Ganzheitlichkeit des Klientel in
natur-, religiöser- und in geisteswissenschaftlicher Hinsicht kennen. |
Pflegeleistung an individuellen Lebensstandards
auf dem Hintergrund von Biographie, Religion, Ethik (und Wahrnehmung) zu orientieren. Sterbenden Menschen und ihren Angehörigen die notwendige und richtige Pflege, Begleitung zukommen lassen. Moral und Reflexion. | |
1.2 Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren*.
(2. Ausbildungsjahr)*(Entsprechend dem Ausbildungsstand) |
Der Auszubildende lernt eine Anamnese zu erstellen,
die Pflege alter Menschen zu planen, zu dokumentieren und evaluieren. |
Wahrnehmung und Beobachtung, Datenerhebung im pflegerischen Alltag
z.B.: Pflegedokumentationen, Informationssammlung, Bradenskala, Bilanzierungsblätter, Vitalwerte, Schmerzskala, Pflegediagnosen, Qualität: Definition, Kriterien in Struktur, Prozess und Ergebnis. | |||
1.2.1 Phänomene als Grundlage des Pflegeprozesses
wahrnehmen und beobachten* (Entsprechend dem Ausbildungsstand) |
Wahrnehmung, Selbst-Fremdwahrnehmung, Pflegeprozess, Pflegemodelle,
Pflegediagnosen |
40/40 | Sensibilisierung und Vorbereitung des Schülers auf die Bedeutung
des Wahrnehmens und der Beobachtung im Rahmen des pflegerischen Handelns und kennen die Gefahren von Wahrnehmungs- und Beobachtungsfehlern im pflegerischen Handeln. |
Bedeutung der Beobachtung in der Pflege z.B.: Hautveränderung,
Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, Ausscheidungen, Mobilität. Die Wahrnehmung beeinflussende Faktoren z.B.: genügend Licht bei Wundversorgung, Ablenkung in der häuslichen Umgebung (Angehörige), Selbst- und Fremdwahrnehmung z.B.: Angehörige, Bezugsperson, Wahrnehmung und Wirklichkeit. | |
1.2.2 Pflegerische Handlungen nach dem Pflegeprozess strukturieren.* | Pflegeprozess, Pflegediagnosen, Qualität, Assessment: RAI, MDS | 50/50 | Der Auszubildende strukturiert schriftlich
pflegerische Handlung nach dem Prinzip der Pflegeplanung, unter Berücksichtigung des individuellen Pflegeprozesses. Der Auszubildende lernt die Berücksichtigung der Bedürfnisse des zu Pflegenden und seiner Bezugspersonen kennen. |
Informationssammlung, Anamnese, Assessment-Instrumente
z.B.: Formblatt zur Bestimmung von dementiellen Erkrankungen, Pflegeprobleme und Ressourcen, Pflegeziele und Pflegemaßnahmen, Evaluation pflegerischer Handlung, Pflege handeln im Rahmen von Standards, Angehörige und andere Berufsgruppen. | |
1.2.3 Pflegerische Handlungen dokumentieren* | 30/30 | Der Auszubildende kennt die Bedeutung der im Arbeitsbereich,
der ambulanten Pflege verwendeten Pflege-Dokumentation. |
Dokumentation, Ziele und Zweck der Pflegedokumentation,
rechtliche Grundlagen, Aufbau unterschiedlicher Dokumentationssysteme, Pflegedokumentationssystem = Arbeitsinstrument, Integration der Pflegedokumentation in den pflegerischen Tagesablauf. | ||
1.3 Alte Menschen personen- und situations- bedingt pflegen | Der Auszubildende lernt spezifische Pflegesituationen kennen,
die in Verbindung mit Alterungsprozessen, mit akuten oder chronischen, somatischen oder psychischen und psychiatrischen Erkrankungen und Veränderungen stehen. Die Auszubildende lernt Probleme, Ressourcen und Ziele zu erkennen und darauf abgestimmte Maßnahmen durchzuführen. |
Wahrnehmung und Beobachtung, Anamnese, Pflegeprobleme
und Ressourcen berücksichtigen, Pflegeziele auf Pflegeprobleme und Ressourcen abstimmen, dementsprechende Maßnahmen kennen und formulieren, Evaluation zu den pflegerischen Handlungen | |||
1.3.1 Alte Menschen in ihrer Selbstständigkeit und Selbstpflege
unterstützten |
Anatomische Grundlagen, Grundlagen der Hygiene, pflegerische Grundlagen,
Berührung, Körperpflege, Ganzkörperwaschung, Teilwäsche, Fallbeispiele, etc. Aktivitas- Pflegekonzept |
80/80 | Der Auszubildende lernt die Ressourcen des Klientel,
aufrecht zuerhalten und zu fördern unter den Aspekten der aktivierenden Pflege. |
Nähe, Berührung und Distanz, Körper und Haarpflege,
Ausscheidung und Inkontinenz, Nährstoffbedarf, Nahrungszubereitung, Nahrungsaufnahme, Enterale Ernährung, Mobilität und Immobilität im Alter, hauswirtschaftliche Versorgung, Transfer und Transfertechniken, Grundlagen der Hygiene, Teilwaschung | |
1.3.2 Alte Menschen mit eingeschränkten Funktionen
der Sinnesorgane pflegen |
Anatomie der Sinnesorgane Ohr, Auge, Kommunikationsmodelle | 40/40 | Der Auszubildende erkennt und versteht
Wahrnehmungs- und Kommunikationsveränderungen, die beim alten Menschen mit Funktionseinschränkungen, eines oder mehrere Sinnesorgane einhergehen. |
Prinzipien zur Unterstützung sehbehinderter und
blinden Menschen Hilfsmittel für Sehbehinderte und blinde Menschen und deren Nutzung und Integration ins pflegerischen Handeln, Schwerhörigkeit und Gefahren, Orientierungsprobleme, Isolation, Prinzipien zum Umgang mit Schwerhörigen, Unterstützung von Schwerhörigen, Umgang mit Hörgeräten, Gesprächsführung, aktives zuhören kontrollierter Dialog | |
1.3.3 Alte Menschen mit akuten somatischen,
nicht infektiösen Erkrankungen pflegen |
Erste Hilfe, Einführung: Erkrankungen im Alter, Arteriosklerose,
Herzerkrankungen, Hauterkrankungen, Temperatur, Puls, Mundpflege, Inkontinenz, Hygiene |
80/80 | Der Auszubildende erkennt Veränderungen
des gesundheitlichen Zustandes, Störungen der Vitalfunktionen und dokumentieren diese und leiten Sie verantwortlich weiter |
Beobachtung und Dokumentation der Vitalzeichen,
Erste Hilfe Maßnahmen z.B.: Lagerung, Blutstillung, Wundversorgung, Wiederbelebung, Erkrankungen des Atmungs-, Herz-Kreislaufs und Stoffwechselsystems z.B.: Herzinfarkt, Angina pectoris, Beinvenenthrombose, rechtliche Bestimmung in Notfallsituationen | |
1.3.4 Alte Menschen mit psychischen und
psychiatrischen Phänomenen pflegen |
60/60 | Der Auszubildende lernt Menschen mit psychischen und
psychiatrischen Veränderungen kennen, dabei lernen Sie den erkrankten mit Hilfe einer professionellen Gesprächsführung und gezielter Krankenbeobachtung zu verstehen. |
Gesprächsführung, gezielte Krankenbeobachtung,
psychische Unterstützung durch Anwesenheit und Begleitung, Bewusstseinsbeobachtung, psychische und psychiatrische Störungen, z.B.: HOPS, depressive Störungen, paranoide Störungen, Suizidgefährdung, Abhänigkeitserkrankungen | ||
1.3.5 Alte Menschen mit chronischen somatischen Erkrankungen pflegen | Definition, Pflegethema: Diabetes mellitus, Pflegethema: Dekubitusprophylaxe | 80/80 | Der Auszubildende lernt chronisch Kranke Menschen pflegerisch zu begleiten. | soziale Auswirkung chronischer Krankheiten z.B.: Isolation,
Erkrankungen des Atmungs-, Herz- Kreislauf -, Stoffwechselsystems und Bewegungsappartes z.B.: COLD, Asthma, Herzinsuffizienz, koronare Herzerkrankungen, Hypertonie, Hypotonie, Diabetes mellitus, Osteoporose, rheumatische Erkrankung, Pflegebedarf bei chronischen Krankheiten, Ressourceneinsatz, Belastung pflegender Bezugspersonen und Unterstützungsangebote, Prophylaxen | |
1.3.6 Alte Menschen mit infektiösen Erkrankungen pflegen*
(Entsprechend dem Ausbildungsstand) |
60/60 | Der Auszubildende hat Hintergrund wissen
über häufig auftretende Infektionen. Infektions- und Übertragungswege sind bekannt und werden fachgerecht, unter hygienischen Prinzipien behandelt. |
Selbst und Fremdschutz, Reinigung und Desinfektion, Krankheitserreger,
Übertragungswege, Infektionsquellen, Krankheitsverlauf von Infektionen, Pneumonie, Harnwegsinfektionen, Wundinfektionen, Hygieneprobleme in Gesundheits- und Pflegewesen z.B.: MRSA, Hygieneplan für die pflegerisch häusliche Versorgung, Medikamentöse Therapie und Impfungen, Beobachtungen von Infektionszeichen, Fiebersenkenden Maßnahmen, rechtliche Grundlagen zum Infektionsschutz und zur Hygiene | ||
1.3.7 Alte Menschen mit Erkrankungen des zentralen Nervensystems pflegen | 70/70 | Der Auszubildende hat ein tief greifendes Verständnis
von im Alter gehäuft auftretenden Erkrankungen des Zentralen Nervensystem. Sie begegnen veränderten und gestörten Bewegungs- und Sprachmustern mit spezifischen Pflegekonzepten und den Einsatz entsprechender Pflegehilfsmittel. |
Ausgewählte Erkrankungen des ZNS z.B.: Apoplexie, M. Parkinson, MS, Epilepsie,
pflegerische Maßnahmen mit Wahrnehmungs-, Bewegungs-, Sprach- und Kommunikationsstörung z.B.: Raumgestaltung , Lagerung, Transfer, orientierende Waschung medikamentöse Behandlung und Überwachung Förder- und Rehabilitationskonzepte z.B. Bobath-Konzept Sturzprävention | ||
1.3.8 Alte Menschen mit dementiellen Erkrankungen pflegen | 50/50 | Der Auszubildende betreut und begleitet erkrankte
Personen empathisch im Rahmen des gesamten Therapiekonzeptes. Durch Wissen zur Biographie des Kranken erschaffen Sie sich einen Zugang zur Erlebniswelt des erkrankten Menschen. Maßnahmen die eine zeitliche und örtliche Orientierung unterstützen werden in das pflegerische Handeln integriert. |
dementielle Veränderungen z.B.: vaskuläre Demenz, Demenz von Alzheimer-Typ,
Stabilisierung biophysischer, affektiver und kognitiver Fähigkeiten: Konzepte zum Orientierungs- , Gedächtnis- und Konzentrationstraining z.B.: Orientierungs- erleichternde Maßnahmen, ROT Dementia Care Mapping, Biographiearbeit und Erinnerungspflege, Validation | ||
1.3.10 Schwerstkranke alte Menschen pflegen* | Der Auszubildende lernt professionell schwerst
Kranke und alte Menschen zu pflegen. |
Beobachtung, Überwachung, Schutzmaßnahmen
Selbstverständnis, Aufgaben und Organisation der Palliativpflege pflegerische Intervention im Zusammenhang mit Bestrahlung und Zytostatikatherapie z.B spezielle Haut und Schleimhautpflege, Infektionsprophylaxe | |||
1.3.11 Sterbende alte Menschen pflegen und begleiten | Eigene Erfahrung, Abschied nehmen, Sterben und Gesellschaft,
Hoffnung und Sinn |
40/40 | Der Auszubildende kommuniziert je nach Bedarf und
Möglichkeiten mit den sterbenden alten Menschen und seinen Angehörigen verbal und nonverbal und vermittelt dabei Nähe und Begleitung. |
Sterben und Tod in unterschiedlichen Kulturen und Religionen
Trauer- und Sterbeprozess, pflegerisch-physische Unterstützung Sterbender, z.B.: Körperpflege, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Lagerung und Atemunterstützung, Hospizidee, Hospizarbeit, Patientenverfügung | |
1.5 Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken*
(Entsprechend dem Ausbildungsstand)* |
Der Auszubildende wirkt bei der medizinischen
Diagnostik und Therapie mit und führt relevante Pflegetechniken durch. |
Behandlungspflege z.B. Vitalfunktionen, Wundversorgung,
med. Einreibung, ATS an/ausziehen, Insulin Substituierung, Medikamentengabe/stellen | |||
1.5.1 Rahmenbedingungen diagnostischer und therapeutischer
Maßnahmen im pflegerischen Handeln berücksichtigen* |
30/30 | Die Auszubildende weiss um die ärztliche Aufklärungspflicht,
sowie um die Einverständniserklärung zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen und informieren und beraten den Pflegebedürftigen entsprechend |
Aufgaben der Altenpflege in Rahmen von Diagnostik und Therapie z.B.: BZ ,
RR, Wundversorgung, Medikamente Informieren und Beraten über diagnostische Verfahren z.B.: EKG, EEG, CT, und MRST Organisation von Krankentransporten Weisungsbefugnis und autonomes Handeln in spezifischen pflegerischen Handlungsfeldern | ||
1.5.2 Interdisziplinäre Zusammenarbeit | 20/20 | Der Auszubildende lernt den Bezug
zu den Angehörigen und anderen Berufsgruppen aufzubauen. |
Ziel und Teamorientiertes Arbeiten
interdisziplinäres Zusammenarbeiten z.B.: Arzt, Physiotherapie | ||
1.5.6 Den Blasen- katheterismus durchführen | 20/20 | Die Auszubildende sammelt Erfahrung mit Blasenverweilkathetern,
führen die Katheterisierung sicher und korrekt durch. Berücksichtigen die hygienischen Standards und die damit verbundenen spezifischen Anforderungen |
diagnostische und therapeutische Indikationen
Möglichkeiten der Uringewinnung, Urinmessung, Urinuntersuchung Katheterismus des Mannes Katheterismus der Frau Umgang mit geschlossenen Harnableitenden Systemen Infektionsprophylaxe |
Lernbereich 2 Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
Theorie/Unterrichtsziele | Theorie/Inhalt | Stundenverteilung/Richtlinie NRW | Praxis/Ziele | Praxis/Inhalt | Praktische Umsetzung/Zeitachse/Erklärt/Gezeigt/Reflexion |
---|---|---|---|---|---|
2.1 Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim
altenpflegerischen Handeln berücksichtigen |
Die Auszubildende unterstützt alte Menschen,
aufgrund autobiographischer Entwicklung im Alltag. |
Pflegeleistungen am individuellen Lebensstandpunkt
auf dem Hintergrund von Biographie, Religion und Ethik zu orientieren Unterstützung bei der Gestaltung des Lebensraumes bieten Integration in das gesellschaftliche Leben | |||
2.1.1 Gesellschaftliche Entwicklungen und
soziale Situationen alter Menschen im altenpflegerischen Handeln berücksichtigen |
Der Auszubildende erhält die Lebensqualität und die individuelle Lebensweise. | Auswirkungen demographischer Entwicklungen auf das altenpflegerische Handeln
kulturellere Einflüsse auf das altenpflegerische Handeln Schwierigkeiten und Möglichkeiten der sozialen Einbindung von Migratinnen und Migranten in den Lebens und Pflegealltag z.B.: Sprache, religiöse Sozialisation und Glaubenspraxis, Essgewohnheiten | |||
2.1.2 Spezifische Phänomene des alten Menschen
im altenpflegerischen Handeln berücksichtigen |
Der Auszubildende lernt spezifische
Phänomene des alten Menschen zu Berücksichtigen |
Abgrenzung altersbedingter Behinderung von Krankheitsbedingten Behinderungen
Umgang mit speziellen Hilfsmitteln Realitätsorientierungs- Training(ROT) | |||
2.3.1 Aktivitäten für Menschen gestalten | Der Auszubildende unterstützt die alten Menschen
bei ihrer zeitlichen Orientierung, durch Beschäftigungs- und Bildungsangebote fördern damit Kreativität und Aktivität. |
Zusammenhang zwischen Lebensqualität und sinnvoller Beschäftigung
Integration therapeutischer und rehabilitierende Maßnahmen in den Tagesablauf z.B Tagespflege Beschäftigungsangebote unterbreiten | |||
2.3.2 Alte Menschen in Ihren Aktivitäten unterstützten | Der Auszubildende unterstützt solidarisches Engagement
älterer Menschen und stellen bei sozialen, kirchlichen und politischen Interessen Kontakt her. |
Möglichkeiten für ein soziales, politisches und
kirchliches Engagement unterbreiten |
Lernbereich 3 Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
Theorie/Unterrichtsziele | Theorie/Inhalt | Stundenverteilung/Richtlinie NRW | Praxis/Ziele | Praxis/Inhalt | Praktische Umsetzung/Zeitachse/Erklärt/Gezeigt/Reflexion |
---|---|---|---|---|---|
3.1 Institutionelle Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen | Der Auszubildende lernt das Rahmenbedingungen
altenpflegerischen Handelns fördern und ermöglichen können, ebenso begrenzen und verhindern, schätzen Handlungsmöglichkeiten realistisch ein. |
Einflüsse aktueller Entwicklungen auf das Sozialversicherungssystem.
Gesundheitsreform | |||
3.1.1 Gesundheitliche- und sozialpolitische Rahmenbedingungen
im altenpflegerischen Handeln berücksichtigen |
Der Auszubildende begreift die Entstehung des
derzeitigen Systems der sozialen Sicherung als Antwort auf historische und gesellschaftliche Herausforderungen und verstehen dessen derzeitigen Krise sowie den Entwicklungs- und Reformbedarf als Ausdruck tief greifender gesellschaftlicher Veränderungen. |
Prinzipien der Solidargemeinschaft
Gesundheitsreform | |||
3.1.2 Einrichtungs-spezifische Rahmenbedingungen im
altenpflegerischen Handeln berücksichtigen |
Der Auszubildende sichert die Kontinuität
pflegerischer Versorgung bei der Verlegung des Pflegebedürftigen in andere Pflegeeinrichtungen, durch Herstellung von Kontakten und Informationsweitergabe. |
Beratung und Hilfestellung beim Umgang mit veränderten Situationen.
Herstellung von Kontakten zu anderen Berufsgruppen Pflegeüberleitungsbogen | |||
3.1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen im altenpflegerischen Handeln berücksichtigen | Die Auszubildende kann die Bedeutung der rechtlichen Regelungen
als Schutz für die Berufsausübung mit hoher Eigenverantwortung und Schutz für den Pflegebedürftigen durch Nähe, reflektieren Kritisch die Grenzen rechtlicher Regelungen. |
Schweigepflicht, Körperverletzung, Schadensersatz |
Lernbereich 4 Altenpflege als Beruf
Theorie/Unterrichtsziele | Theorie/Inhalt | Stundenverteilung/Richtlinie NRW | Praxis/Ziele | Praxis/Inhalt | Praktische Umsetzung/Zeitachse/Erklärt/Gezeigt/Reflexion |
---|---|---|---|---|---|
4.4 Die eigene Gesundheit erhalten und fördern | Die Auszubildenden gehen schonend mit Ihrer eigenen Gesundheit um.
Sie vermeiden gesundheitsgefährdendes Verhalten. Sie beherrschen Rücken schonendes Arbeiten und erkennen Zeichen von Überbelastung und nehmen darauf hin Hilfe wahr. |
gesunde Lebensführung, gesetzliche und rechtliche Grundlagen
des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung z.B.:Umgang mit medizinisch technischem Geräten, Umgang mit Gesundheitsgefährdenden Stoffen, Gesundheit und Schichtdienst, Gesundheitsprobleme am Arbeitsplatz, Berufskrankheiten |
Kritikpunkte
Bspl. LB 1
-Blasen-Katheterisierung
Muß eine Altenpflegerin tatsächlich die Blasen-Katheterisierung sicher durchführen können? In der Praxis wird sie das höchst selten durchführen müssen/können. Damit fehlt aber bereits eine Voraussetzung zum sicheren Handeln bei diesem etwas komplizierten Ablauf: die ständige Übung. Einmal vorgemacht und einmal an einer Übungspuppe durchgeführt, würde eher dazu führen, dass Pflegekräfte sich scheuen eine Verordnung, die sie in Wirklichkeit nicht beherrschen, sofort abzulehnen. Etwa im Sinne von: probieren wirs halt mal. Das geht auf Kosten der Sicherheit der Patienten. Die Fehlerquote ist enorm hoch. Dazu existieren Untersuchungen. Vielleicht sollte man dann gleich die Antibiotika-Abdeckung dazu verlangen. Also bitte den Urologen oder deren Praxisangestellten mit viel Übung ruhig den Vortritt lassen.
Literaturverzeichnis
- Bundesinstitut für Berufsbildung http://www.bibb.de/ 12.2.2004 22.56h
Berufsausbildung in der Altenpflege (Saarland)
http://www.soziales.saarland.de/medien/inhalt/Altenpflege_Curriculum_Saarland1.pdf 12.2.2004 22.00h
http://www.bibb.de/redaktion/altenpflege_saarland/ 12.2.2004 22.00h
Bundesministerium für Bildung und Forschung http://www.bmbf.de/ 12.2.2004 21.30h
Pflege-Online
http://www.pflegen-online.de/altenpflege/news/ausbildungscuriculum-altenpflege-bibb.htm 12.2.2004 21.00h
German Quernheim „Spielend Anleiten“ ISBN ???
Erich Grond, Praxis der psychischen Altenpflege, Reed Elsevier Deutschland GmbH ISBN 3-8040-0426-1
Johann S. Schwegler, Der Mensch- Anatomie und Physiologie, Thieme ISBN 3-13-100152-6
Hrsg.: M. Müller, G. Kessler, Implementierung von Hospizidee und Palliativmedizin in die Struktur und Arbeitsabläufe eines
Altenheims, Eine Orientierungs- und Planungshilfe, Projektgruppe: Dingerkus, Gisbertz, Heinemann, Kessler, Müller
ISBN 3-933154-39-1
Hrsg.: M. Müller, M. Kern, F. Nauck, E. Klaschik, Qualifikation hauptamtlicher Mitarbeiterc Curricula für Ärzte, Pflegende,
Sozialarbeiter, Seelsorger in Palliativmedizin, ISBN 3-933154-36-7
Liselotte Rober, Ernährung im Alter, Vincentz, ISBN 3-87870-410-0
Liliane Julich, Pflege, Thieme 8. Auflage ISBN 3-13-500028-1
Mechthild Seel, Die Pflege des Menschen im Alter, Brigitte Kunz Verlag ISBN 3-89495-080-3
- Ingrid Völkl, Marlies Ehmann, Spezielle Pflegeplanung in der Altenpflege 2. Auflage Urban & Fischer ISBN 3-437-55041-1
- U. Brög- Kurzemann, H. Sieber, B. Weh, Grundpflege/Behandlungspflege, Vincentz ISBN 3-87870-620-0
- Industrie und Handelskammer Remscheid