Schulsystem in Deutschland

Aus Familienwortschatz
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Das Schulsystem ist dreigliedrig und länderspezifisch. Dreigliedrig bedeutet, dass es im allgemeinen Schulwesen verschiedene Schularten gibt, die neben einander zu verschiedenen Schulabschlüssen führen. Am bekanntesten sind Haupt-, Real-, Berufsschule und Gymnasium. Haupt- und Berufsschule bauen auf einander auf.

Länderspezifisch bedeutet im Schulwesen, dass fast alle Gesetzliche Regelungen Ländersache sind. Jedes Bundesland kann einzeln entscheiden. In der Regel koordinieren sich die Länder aber in einer Konferenz der Bildungs- und Kulturminister auf bundesweit gültige Mindeststandards (s. u. Links Kultusministerkonferenz) vor dem Gesetzgebungsverfahren in einzelnen Ländern.

Berufsschulen

Die Berufsschule ist in der Regel eine Teilzeit-Schulform im Bereich der Berufsbildung. Die Berufsschule vermittelt den Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung die dafür erforderlichen theoretischen Inhalte. Sie hat auch die Aufgabe, die Allgemeinbildung und die jeweilige fachliche Bildung wechselweise zu fördern. Dadurch ermöglicht sie spätere Weiterbildungen oder Übergänge in andere Bereiche des Schulsystems (Durchlässigkeit).

Die andere Säule der Dualen Berufsausbildung ist der jeweilige Arbeitgeber und seine für die Berufsausbildung verantwortlichen Meister, Ausbilder, Praxisanleiter etc..

Gesetzliche Grundlagen

In der Regel sind die Landesschulgesetze die gesetzliche Grundlage für die Schulorganisation in einem Bundesland, auch in Privatschulen. Die Verfassungen der Länder regeln dazu deren Bildungsziele oder den -auftrag.

z. B:

(widergegeben wird die offizielle Bezeichnung des Schulgesetzes und das Verabschiedungsdatum. Evtl. letzte Revision/Ergänzung; nach Ländernamen sortiert. Verlinkt sind hier i.d.R. Artikel bei Wikipedia)

Das Berufsbildungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1. September 1969, Neufassung vom 23. März 2005, sieht das so genannte Duale Berufsausbildungssystem vor.

In den Pflegeberufen hat sich zwischen 1980 und 2001 ein rechtlicher Spezialbereich herausgebildet. Hier gibt es Bundesgesetze, die mit dem Landesrecht in Abstimmung gebracht werden mußten. In der Rechtssprechung war das Berufsbildungsgesetz lange für die Ausbildungsgesetze in der Pflege maßgeblich. Das hat sich nun etwas geändert.

Weblinks