Schulsystem in Deutschland
Das Schulsystem ist dreigliedrig und länderspezifisch. Dreigliedrig bedeutet, dass es im allgemeinen Schulwesen verschiedene Schularten gibt, die neben einander zu verschiedenen Schulabschlüssen führen. Am bekanntesten sind Haupt-, Real-, Berufsschule und Gymnasium. Haupt- und Berufsschule bauen auf einander auf.
Länderspezifisch bedeutet im Schulwesen, dass fast alle Gesetzliche Regelungen Ländersache sind. Jedes Bundesland kann einzeln entscheiden. In der Regel koordinieren sich die Länder aber in einer Konferenz der Bildungs- und Kulturminister auf bundesweit gültige Mindeststandards (s. u. Links Kultusministerkonferenz) vor dem Gesetzgebungsverfahren in einzelnen Ländern.
Berufsschulen
Die Berufsschule ist in der Regel eine Teilzeit-Schulform im Bereich der Berufsbildung. Die Berufsschule vermittelt den Auszubildenden während ihrer Berufsausbildung die dafür erforderlichen theoretischen Inhalte. Sie hat auch die Aufgabe, die Allgemeinbildung und die jeweilige fachliche Bildung wechselweise zu fördern. Dadurch ermöglicht sie spätere Weiterbildungen oder Übergänge in andere Bereiche des Schulsystems (Durchlässigkeit).
Die andere Säule der Dualen Berufsausbildung ist der jeweilige Arbeitgeber und seine für die Berufsausbildung verantwortlichen Meister, Ausbilder, Praxisanleiter etc..
Gesetzliche Grundlagen
In der Regel sind die Landesschulgesetze die gesetzliche Grundlage für die Schulorganisation in einem Bundesland, auch in Privatschulen. Die Verfassungen der Länder regeln dazu deren Bildungsziele oder den -auftrag.
z. B:
- Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG; in der Fassung vom 1. August 1983, zuletzt geändert 18. Dez. 2006)
- Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg …
- Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG vom 31. Mai 2000) zuletzt geändert am 6. Mai 2008
- Hessische Schulgesetz (HSchG vom 17. Juni 1992 i d F vom 14. Juni 2005)
- Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW vom 15. Februar 2005)
- usw.
- (widergegeben wird die offizielle Bezeichnung des Schulgesetzes und das Verabschiedungsdatum. Evtl. letzte Revision/Ergänzung; nach Ländernamen sortiert. Verlinkt sind hier i.d.R. Artikel bei Wikipedia)
Das Berufsbildungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1. September 1969, Neufassung vom 23. März 2005, sieht das so genannte Duale Berufsausbildungssystem vor.
In den Pflegeberufen hat sich zwischen 1980 und 2001 ein rechtlicher Spezialbereich herausgebildet. Hier gibt es Bundesgesetze, die mit dem Landesrecht in Abstimmung gebracht werden mußten. In der Rechtssprechung war das Berufsbildungsgesetz lange für die Ausbildungsgesetze in der Pflege maßgeblich. Das hat sich nun etwas geändert.
Weblinks
- Berufsbildungsgesetz-Artikel bei Wikipedia
- Der Deutsche Bildungsserver, ein Internet-Wegweiser
- Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB, bibb), Die Wissenslandkarte ist der Themenkatalog des BIBB
- Kultusministerkonferenz - Berufliche Bildung im Überblick (vgl.: Kultusministerkonferenz)
- Schulgesetze der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Stand: Juni 2008, Texte verlinkt; PDF-Datei)