Totgeburt

Aus Familienwortschatz
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Eine Totgeburt, oder Fetaltod, Tod des Fetus, liegt nach deutschem Recht (§ 31 Abs. 2 Personenstandsverordnung) vor, wenn nach der Geburt eines mindestens 500 g schweren Kindes keine Lebenszeichen beobachtet werden können. Relevante Lebenszeichen sind das Schlagen des Herzens, das Pulsieren der Nabelschnur oder das Einsetzen der Atmung. Als Ursache liegt zumeist ein Fruchttod in der Plazenta vor. Die Dauer der Schwangerschaft ist bei der rechtlichen Definition unerheblich.

Für die Eltern ist das Ereignis evtl. psychisch sehr traumatisch, weil eine lange Auseinandersetzung um den Erfolg einer Schwangerschaft vorausgegangen ist.

Die möglichen Klassifikationen nach der ICD sind:

  • ICD-10P95 — Fetaltod nicht näher bezeichneter Ursache, Totgeburt
  • ICD-036.4 — Betreuung der Mutter bei intrauterinem Fruchttod

Beträgt das Gewicht des ohne die genannten Lebenszeichen geborenen Kindes weniger als 500 Gramm, handelt es sich um eine Fehlgeburt.


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