Examen als falscher Begriff: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 20:08 Uhr
In den Pflegeberufen hat sich der Begriff Examen für die staatliche Abschlussprüfung eingebürgert. Der Begriff ist aber falsch, da kein "(Staats-) Examen" sondern eine "staatliche Prüfung" abgelegt wird.
Die Bezeichnung examinierte Pflegekraft ist daher auch falsch und irreführend. Richtig muss es lauten: "staatlich geprüfter Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerin... (etc)"
Es ist eigentlich auch überflüssig ein "examiniert" oder ein "staatlich geprüft" vor die Berufsbezeichnung zu setzen, da die Berufsbezeichnungen, wie Krankenschwester, Krankenpfleger, KrankenpflegehelferIn, Gesundheits- und KrankenpflegerIn, Gesundheits- und KrankenpflegehelferIn, AltenpflegerIn, AltenpflegehelferIn geschützt sind.
Wäre so wie: "weißer Schimmel", "runder Kreis". Beim Arzt wäre es wie: "studierter Mediziner".
Es ist klar, dass jemand eine staatliche Abschlussprüfung haben muss, der diese Berufsbezeichnungen trägt. Diese zu tragen, ohne einen Abschluss in dieser Ausbildung zu haben wäre strafbar. Siehe hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html
zur Herleitung des falschen Begriffs
Ein Staatsexamen ist eine staatlich kontrollierte Prüfung. Das Staatsexamen ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Staatsprüfung. Sie führt zum Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung, die von einem staatlichen Prüfungsausschuss (an dem auch Universitätsprofessoren beteiligt sind) abgenommen wird. Inhalt von Studium und Prüfung sind gesetzlich geregelt. Im Gegensatz dazu werden Diplom-, Magister-, Bachelor- oder Master-Prüfungen von der besuchten Hochschule durchgeführt. Der Grund für die besondere staatliche Kontrolle ist das öffentliche Interesse an der Qualität bestimmter Ausbildungen.
Deutschland
In Deutschland bildet das Staatsexamen den Abschluss der Studiengänge Lehramt, Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Rechtswissenschaft, Lebensmittelchemie und Pharmazie. Im Regelfall schließt sich eine praktische Ausbildung oder ein Vorbereitungsdienst an, an dessen Ende ein weiteres Staatsexamen steht. Mit dem Staatsexamen ist kein akademischer Grad verbunden, der Abschluss berechtigt aber in der Regel zur Promotion.
siehe auch