Minijob: Unterschied zwischen den Versionen
Admin (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Admin (Diskussion | Beiträge) K (1 Version: Domainwechsel) |
(kein Unterschied)
| |
Aktuelle Version vom 30. Januar 2014, 19:33 Uhr
siehe auch 400-Euro-Job
Ein Minijob leigt dann vor, wenn das Bruttoarbeitsentgelt eines Arbeitnehmers / einer Arbeitnehmerin 400 € im Monat nicht übersteigt. Mehrere Arbeitsverhältnisse werden hierbei zusammengerechnet.
Ein Minijob wird in der Regel in Teilzeit verrichtet.
Für Arbeitnehmer_innen fallen keine Sozialabgaben an, es gibt die Möglichkeit der freiwilligen Aufstockung der Rentenbeiträge.
Der / die Arbeitgeber/in zahlt für den Minijob Pauschalbeiträge:
15 % des Arbeitsentgeltes zur gesetzlichen Rentenversicherung 2 % Lohnsteuer 13 % des Arbeitsentgeltes an die gesetzliche Krankenversicherung (auch bei familienversicherten Beschäftigten) gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch V (bezüglich Krankenversicherung) und VI (bezüglich Rentenversicherung)