Minijob

Aus Familienwortschatz
Zur Navigation springen Zur Suche springen

siehe auch 400-Euro-Job

Ein Minijob leigt dann vor, wenn das Bruttoarbeitsentgelt eines Arbeitnehmers / einer Arbeitnehmerin 400 € im Monat nicht übersteigt. Mehrere Arbeitsverhältnisse werden hierbei zusammengerechnet.

Ein Minijob wird in der Regel in Teilzeit verrichtet.

Für Arbeitnehmer_innen fallen keine Sozialabgaben an, es gibt die Möglichkeit der freiwilligen Aufstockung der Rentenbeiträge.

Der / die Arbeitgeber/in zahlt für den Minijob Pauschalbeiträge:

15 % des Arbeitsentgeltes zur gesetzlichen Rentenversicherung 2 % Lohnsteuer 13 % des Arbeitsentgeltes an die gesetzliche Krankenversicherung (auch bei familienversicherten Beschäftigten) gesetzliche Grundlage: Sozialgesetzbuch V (bezüglich Krankenversicherung) und VI (bezüglich Rentenversicherung)