Einkommensarten im Alter

Aus Familienwortschatz
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Die Einkommensarten

Gesetzliche Altersrente

Die wichtigste Einkommensart im Alter ist in Deutschland nach wie vor die Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Landwirten und deren Angehörige spricht man von Altershilfe. Die gesetzliche Rentenversicherung nach dem SGB VI ist Teil der staatlich garantierten Sozialversicherungen. Rentenanwartschaften werden in erster Linie durch die Ausübung einer rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit im Laufe des Lebens erworben. Auch Kindererziehungszeiten, Zeiten ehrenamtlicher Pflege oder Zeiten von Arbeitslosengeldbezug können eine Rentenanwartschaft begründen. Es müssen mindestens fünf Jahre solcher rentenrelevanten Zeiten zurückgelegt sein (allgemeine Wartezeit). Es gibt in Deutschland etwa 18 Mio. Rentner und Rentnerinnen.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die obligatorische Rentenversicherung in der Schweiz.

Neben der klassischen Rente kommen noch eine ganze Reihe anderer Einkommensarten in Betracht. Zum Teil können diese neben einander bezogen werden, schließen sich also nicht gegenseitg aus.

Hinterbliebenen-Rente

Die Witwenrente (Witwerrente) erhalten Menschen, deren Ehegatte oder Lebenspartner(-in) nach dem Lebenpartnerschaftsgesetz selbst einen Anspruch gegen die gesetzliche Rentenversicherung erworben hatte und verstorben ist. Oft haben Witwen(-er) neben der Hinterbliebenenrente auch den Anspruch auf die eigene Altersrente. Heiratet der Hinterbliebenenrenter wieder, fällt der Anspruch auf die Witwen-/Witwer-Rente weg. Aus diesem Grunde leben viele Alte, die einen neuen Partner gefunden haben, mit diesem unverheiratet zusammen.

Beamtenpension

BeamtInnen sind nicht gesetzlich rentenversichert. Statt dessen erhalten sie im Alter von ihrem Dienstherrn eine Pension nach dem Beamtenversorgungsgesetz.

Berufsständische Altersversorgung

Für bestimmte Berufsgruppen, wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten gibt es eigene berufsständische Versorgungswerke, welche im Alter eine Rente zahlen. Die Mitgliedschaft in den Versorgungswerken ist für die Angehörigen dieser Berufsgruppen in der Regel Folge der Zwangsmitgliedschaft in der berufsständischen Kammer (z.B. Ärztekammer), und betrifft sowohl selbstständige als auch angestellte Kammermitglieder. U.U. erfolgt eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Leistungen der Betrieblichen Altersvorsorge

Viele ehemalige ArbeitnehmerInnen erhalten zusätzliche eine Betriebsrente (zur Unterscheidung von der gesetzlichen Pflichtrente). Sie ist abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Inhalt der (freiwilligen) Versorgungszusage des Arbeitgebers. Im Öffentlichen Dienst oder bei den großen Kirchen heißt diese Betriebsrente Zusatzversorgung. Etwa 20 Prozent der ehemaligen Arbeitnehmer haben Anspruch auf solche Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge, die ihr Alterseinkommen wesentlich verbessern können.

Private Altersvorsorge

Durch Abschluss einer privaten Rentenversicherung oder anderer privater Vorsorgeformen erwerben viele Menschen ebenfalls den Anspruch entweder auf einmalige Auszahlung eines größeren Betrags in einem bestimmten erlebten Alter, oder -ebenso wie bei der geseztlichen Rentenversicherung- auf die monatliche Zahlung einer Rente. Für diese Vereinbarungen gibt es viele verschiedene Modalitäten. Bestimmte private Vorsorgeformen werden staatlich gefördert (Riester-Rente oder Rürüp-Rente). Die private Vorsorge wird entweder als Ergänzug zu der gesetzlichen Rentenversicherung oder als alleinige Vorsorgeart (z.B. bei Selbstständigen) abgeschlossen.

Grundsicherung im Alter nach §§ 41 ff SGB XII

Wer seinen Lebensunterhalt im Alter (Mindestalter: 65) nicht aus seinem Einkommen und Vermögen bestreiten kann, etwa weil er im Arbeitsleben keinen oder nur einen geringen Rentenanspruch erworben hat, hat Anspruch auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter. Die Grundsicherung soll das Existenzminimum gewährleisten. Man kann von einer Art Mindestrente sprechen, es handelt sich allerdings nicht um eine Versicherungsleistung der Rentenversicherung, sondern um eine staatliche Fürsorgeleistung. Die Grundsicherungsleistungen sollen den Hilfeempfänger die Beantragung von Sozialhilfe ersparen. Gegenüber dieser ist der Einsatz von Vermögen und von Unterhaltsansprüchen gegenüber Kindern großzügiger gestaltet.

Weitere Einkommensarten

Weitere Einkommensarten sind zwar nicht altersabhängig, spielen aber bei vielen älteren Menschen eine Rolle für den erreichten Lebensstandard:

  • Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung,
  • Lohn aus Arbeit,
  • fiwi:Zinsen aus Vermögen, Kapital u. ä.

Alte Menschen ohne Einkommen

Es kann durchaus BürgerInnen geben, die über keine der genannten Einkommensarten verfügen können, etwa weil sie nicht rentenversichert waren, indem sie nur eine sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) ausgeübt haben, "schwarz" gearbeit haben, als Hausfrau oder in einem Familienbetrieb ohne Versicherungsbeiträge tätig waren. Daraus folgt möglicherweise Altersarmut, wenn auch kein Unterhaltsanspruch besteht (oder nicht in Anspruch genommen wird) und kein Antrag auf Grundsicherung gestellt worden ist. Nach Zahlen aus dem "Zweiten Armuts- und Reichtumsbericht", den die deutsche Bundesregierung im März 2005 vorgelegt hat, galten im Jahr 2003 13,5 Prozent der Geasmtbevölkerung als arm. Die Altersarmut lag nur wenig niedriger bei 11,4 Prozent. Allerdings sind diese Zahlen sehr davon abhängig, wie Armut definiert wird.

Im Falle von Pflege- oder medizinischem Versorgungsbedarf ist dann die Einschaltung der Sozialarbeit dringend zu raten, um die richtige Versorgung finanziell zu sichern.

Die Erwerbsbiographie im Lebenslauf

Der Lebenslauf enthält eine ganze Reihe von Entscheidungen, die sich auf das Einkommen im Alter massiv auswirken.

Kann ein Beruf ausgeübt werden?
Wie lange wurde bei welcher Lohnhöhe gearbeitet? (Die sogenannte Eckrente ist ein Vergleichsbetrag, bei dem eine Tätigkeit über 45 Jahre vorausgesetzt wird, um die Rentenhöhe bei unterschiedlichem Lohn und Versicherungsarten zu vergleichen.)
Geb es Unterbrechungen in der Beitragszahlung? Wird jemand im Leben mehrfach arbeitslos heißt das im Wissenschaftsjargon brüchige Erwerbsbiographie. Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr haben und “bedürftig” im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen sind, haben Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (Seit 2005 Harz IV oder korrekt ALG II oder Grundsicherung für Arbeitsuchende). Sie betrug zuletzt 57 Prozent (ohne Kinder: 53 Prozent) des letzten Nettoarbeitsentgelts. Aufgrund des Arbeitslosenhilfe-Reformgesetzes vom 24.6.1996 wird die Bemessungsgrundlage für Arbeitslosenhilfe nach jedem Jahr des Bezugs um drei Prozent gekürzt. Die Beiträge zur Rentenversicherung werden auf der Grundlage von 80 Prozent der Bemessungsgrundlage von der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) entrichtet. Die Auswirkungen im Alter können selbst dann eine niedere Rente sein, wenn in den letzten Jahren vor Renteneintritt dann bei einer Berufstätigkeit der Lohn überdurchschnittlich hoch gewesen sein sollte.
Erwerbsunfähigkeit? Es gibt (noch bzw. privat finanzierte) Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Sie sind an keine Altersgrenze geknüpft.
Erwerbsunfähig ist der Versicherte, der infolge Krankheit oder anderer Gebrechen oder von Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nur unregelmäßig ausüben oder Erwerbstätigkeit zwar in gewisser Regelmäßigkeit ausüben, aber aus ihr nur geringfügiges Einkommen erzielen kann (s. § 44 SGB VI). Eine EU-Rente (die von bestimmten rechtlichen Voraussetzungen abhängig ist) kann höchstens bis zum 65. Lebensjahr bezogen werden. Danach tritt die Altersrente ein, die durch fehlende Beiträge allerdings niedriger ist, wie wenn bis zum Renteneintritt hätte gearbeitet werden können. Auch diese Hilfe für grundsätzlich (in geringem Umfang) erwerbsfähige Bezieher und deren Familienangehörige ist mit der Arbeitslosenhilfe 2005 zum Arbeitslosengeld II zusammengefasst worden. Nach diesem Zeitpunkt sollen nur noch Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern Sozialhilfe beziehen.

Eine wichtige Veränderung der finanzielle Lage kann mit Trennung, Scheidung und Kinderversorgung zusammenhängen. Darüber wird im Scheidungsverfahren ein Beschluss herbeigeführt. Die bis dahin erworbenen Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung beider Beteiligten werden mit einander verrechnet, der Versorgungsausgleich. Dadurch wollte der Gesetzgeber vor allem eine Schlechterstellung von Frauen nach der Scheidung vorbeugen.

Bereits mit der Entscheidung zur Eheschließung sind etwa folgende Fragen mit einer Langzeitwirkung verknüpft: Welche Vorteile gibt es vom Finanzamt für verheiratete Paare? Wie sieht es mit der Absicherung im Fall des Todes der/des erwerbstätigen PartnerIn aus?

Kinderlosigkeit - Unterstützung durch Kinder

Vor der Einführung einer gesetzlichen Versicherungspflicht war die Versorgung der alten Eltern durch die Kinder die Hauptunterstützung im Alter, soweit kein Vermögen bestand. Kinderlosigkeit galt dementsprechend als schweres (Alters-)Schicksal, gleichbedeutend mit Altersarmut. Allerdings ist zu bedenken, dass viele Menschen gar kein hohes Alter erreichten, sondern aufgrund von Krankheiten in dieser Geschichtsepoche früh starben. Reichtum war schon fast eine Voraussetzung um ein hohes Alter zu erreichen. Die Unterstützung der älter werdenden Eltern durch ihre Kinder ist deshalb als wechselseitige Unterhaltspflicht immer noch Bestandteil der Rechtsordnung und nicht eine bloße moralische oder religiöse Verpflichtung (Elterngebot in der Bibel).

Weblinks

siehe auch