Hirntoddiagnostik

Aus Familienwortschatz
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Die Hirntoddiagnostik dient zur rechtlich akzeptierten Feststellung des Individualtodes eines Menschen und ist damit eine Grundvoraussetzung zur Organentnahme für Transplantationen. Die Maßnahmen zur Hirntodfeststellung werden nur bei Patienten durchgeführt, deren Gehirn schwerste Schäden erlitten hat und die als potentielle Organspender in Frage kommen.

Der Gesetzgeber schreibt ein bestimmtes Vorgehen zur Hirntodfestellung vor, welches 1997 in den entsprechenden Richtlinien der Bundesärztekammer festgelegt wurde.

Bei Patienten, bei denen der Hirntod diagnostiziert werden soll, besteht entweder eine schwere traumatische (z.B. durch massive Blutung) oder atraumatische (z.B. durch Sauerstoffmangel) Schädigung des Gehirns. Die Atmung ist bei diesen Patienten ausgefallen, so dass ihr Kreislauf nur noch mit künstlicher Beatmung aufrecht erhalten werden kann.

Der Patient, der untersucht werden soll, muss eine Körpertemperatur von 37°C haben (bei Körpertemperaturen unter den Normalwerten können auch Störungen der normalen Vitalfunktionen auftreten). Er darf mindestens 24 Stunden keinerlei die Hirnfunktion beeinflussende Medikamente wie Sedativa, Muskelrelaxantien oder bestimmte Analgetika erhalten haben.


Diagnostik

Die neurologische Untersuchung muss von zwei voneinander unabhängigen Ärzten durchgeführt werden, die über mehrjährige Erfahrungen in der intensivmedizinischen Behandlung von Patienten mit Hirnschädigungen verfügen.

Zur Hirntod-Diagnostik gehören:

  • ein Apnoe-Test, bei dem zunächst die Ausgangswerte mittels einer Blutgasanalyse unter normalen Beatmungsbedingungen bestimmt werden. Danach wird der Patient vom Respirator abgenommen und ihm 100% Sauerstoff angeboten. Unter diesen Bedingungen werden innerhalb einer kurzen Zeitspanne (maximal 5 Minuten) mehrere Blutgasanalysen durchgeführt. Unternimmt der Patient während dieser Zeit keinen Versuch der Eigenatmung und steigt der CO2-Spiegel in der BGA höher an als der O2-Spiegel, gilt der Apnoe-Test als positiv.
  • eine neurologische Untersuchung, bei der folgende Merkmale des Hirntodes festgestellt werden: Die Pupillen sind weit und lichtstarr und weisen keinerlei Reaktionen mehr auf. Der Kornealreflex und andere Reflexe, wie der Pharyngeal- und Trachealreflex, fehlen. Eine Reizung des Trigeminus, die bei normaler Hirnfunktion schwerste Schmerzen auslösen würde, bleibt reaktionslos. Diese Reizung kann beispielsweise im Einstechen einer Nadel in die Nasenscheidewand bestehen [1].


Der Hirntod bei einem Patienten gilt als festgestellt, wenn

  • das EEG eine Null-Linie über einen Zeitraum von 30 Minuten aufweist
  • bei der wiederholt durchzuführenden neurologischen Untersuchung kein Reflex ausgelöst werden kann
  • der Apnoe-Test positiv ist.

Literatur

  • J. Scholz, P. Sefrin, B. W. Böttiger, V. Dörges, V. Wenzel: Notfallmedizin. Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2008; ISBN 978-3-13-112782-2.

Weblinks

Einzelnachweise