Informed consent

Version vom 30. Januar 2014, 20:17 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (1 Version: Domainwechsel)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Der sogenannte informed consent (vergleiche Helsinki-Deklaration), englisch für informierte Zustimmung, ist der oberste Grundsatz bei Forschungen mit und am Menschen.

  • inform: der Forscher muss den Probanden ausreichend informieren, was man mit ihm vor hat und wozu die Forschung durchgeführt wird. Besonders auf eventuelle Nebenwirkungen oder Risiken muss möglichst detailliert eingegangen werden.
  • consent: der Forscher muss das Einverständnis des Probanden einholen.

Verletzt man einen dieser Grundsätze, begeht man möglicherweise Körperverletzung.

siehe auch

en:Informed consent