Mindestlohn

Aus Familienwortschatz
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Der Begriff Mindestlohn bezieht sich in der Pflegebranche auf die Regelungen, die aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Deutschland folgten. Damit soll erreicht werden, dass sich die an Arbeit Interessierten nicht gegenseitig mit immer geringeren Lohnforderungen unterbieten, weil zu wenige Arbeitsplätze in ihrer Region angeboten werden, oder dass ausländische Beschäftigte zu solch schlechten Bedingungen eingesetzt werden, dass inländische Firmen mit ihrem Lohngefüge daneben nicht konkurrenzfähig wären und Arbeitsplätze im Inland verloren gingen.

Die Festsetzung in der Pflegebranche erfolgte dabei durch eine ab 1. August 2010 verbindlich in Kraft getretene Rechtsverordnung. Die Mindestlohnregelung bezieht sich dort auf den Stundensatz (Bruttolohn einzelner Arbeitsstunden).

Wo?

Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gibt es derzeit (Stand 1. September 2009) im

  • Bauhauptgewerbe: 9,25 € bis 12,90 €
  • Dachdeckerhandwerk: 10,40 €
  • bei der gewerblichen Gebäudereinigung: 6,58 Euro in Ost- bzw. 8,15 Euro in Westdeutschland im Bereich Innen- und Unterhaltsreinigung, 7,84 Euro bis 8,34 Euro in Ost- bzw. 10,80 Euro in Westdeutschland im Bereich Glas- und Fassadenreinigung. Die Mindestlöhne treten am 1. Oktober 2009 außer Kraft.
  • Elektrohandwerk: 8,05 € im Osten, 9,55 € im Westen
  • Briefdienstleister: 8,00 € bis 9,80 €

Seit dem Inkrafttreten des ergänzten Arbeitnehmer-Entsendegesetz vom 20. April 2009 sind weitere sechs Branchen in das Gesetz einbezogen worden, eben auch die Pflege (nicht die hauswirtschaftl. Arbeiten). Betroffen sind folgende Branchen:

  • Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege, ohne Krankhäuser): 7,48 €(Euro) in Ost- bzw. 8,50 Euro in Westdeutschland (zukünftig: Ab dem 
1. Januar 2012 im Westen 
8,75 Euro und im Osten auf 
7,75 Euro,)
  • Außerdem die Firmen der Sicherheitsdienstleistungen, Bergbauspezialarbeiten im Steinkohlebergbau, Wäschedienstleistungen im Objektkundengeschäft, Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst ( 8,02 Euro) und der Bereich der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch.

Die Handhabung

Seit Monatsanfang August 2010 gibt es in der Pflege den Mindestlohn. Er gilt als Mindestlohnhöhe für ca. 600.000 Beschäftigte in der Branche als unterste Grenze. Für die meisten von ihnen gelten allerdings höhere Stundensätze, die im Arbeitsvertag vereinbart bzw. aufgrund von Tarifverträgen gelten. Nach Angaben der Gewerkschaft ver.di unterlaufen einige Arbeitgeber in der Pflegebranche diesen Mindestlohn jedoch. In vielen Fällen geschehe dies durch unlautere "Gehaltskosmetik".

Demnach legen manche Arbeitgeber jetzt unrechtmäßig das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Schichtzulagen für Wochenend- oder Nachtarbeit oder Leistungsprämien auf den Stundenlohn um. Dadurch treiben sie den bisherigen Stundenlohn gezielt von im Schnitt 7,48 Euro auf die nach dem Gesetz von den beteiligten Ministerien als Verordnungsgeber vorgeschriebenen 8,50 Euro (westliche Bundesländer) hoch.

Auch, reklamiert die Gewerkschaft, werden die sogenannten Fahrgelder – Zuschüsse für private Fahrzeuge, die von Pflegekäften dienstlich genutzt werden – nun plötzlich auf den Stundenlohn angerechnet. Außerdem würden Fahrzeiten zwischen den Patienten nicht mehr als Arbeitszeit anerkannt, sondern nur noch die beim Patienten verbrachte Zeit.[1] [2]

Siehe auch:

Weblinks

  • Pflege-Branche soll Mindestlohn bekommen. In tagesschau .de- Der Mindestlohn von 7,50 Euro in den östlichen Bundesländern Deutschlands und von 8,50 Euro im Westen soll vom 1. Juli an gelten. 26. März 2010
  • Mindestlohn, ausführlicher Artikel bei Wikipedia
  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: IAB InfoSpezial zum Thema Mindestlohn mit Veröffentlichungen, Forschungsprojekten, Institutionen und weiterführenden Links
  • Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Der aktuelle Begriff Nr. 64/05: Gesetzliche Mindestlöhne. (PDF)
  • Janko Tietz: Enthusiasmus für 3,56 Euro. In: Der Spiegel, 5. Juni 2009

Zitatnachweise, Zeitschriftenartikel

  1. Ver.di wirft Arbeitgebern üble Machenschaften vor. In Die Zeit vom 12. Aug. 2010
  2. Häufig gestellte Fragen u.a. bei verdi.de. Mehr als ein Fünftel aller Beschäftigten in den ambulanten Pflegediensten (22 Prozent) sind nur noch geringfügig beschäftigt. Zitat: »Es gibt Pflegehilfskräfte, 
die 3,50 Euro in der Stunde 
verdienen.«