Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (abgekürzt mit AEntG) vom 20. April 2009 ist ein deutsches Gesetz, auf dessen Grundlage in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen, unter anderm der Mindestlohn für die Beschäftigten in der Branche, festgelegt werden können. Zu den betroffenen Branchen gehört auch die Pflegebranche.


Branchen, für die das AEntG gilt

Gegenwärtig gibt es zwingende Arbeitsbedingungen in den Bereichen

  • Bauhauptgewerbe
  • Dachdeckerhandwerk
  • Elektrohandwerk
  • Gebäudereinigerhandwerk (vorläufig nur bis zum 30. September 2009)
  • Briefdienstleistungen (das wird vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung für rechtswidrig angesehen)

In den folgenden Branchen sind sie rechtlich möglich, aber bisher noch nicht eingeführt oder ausgelaufen:

  • Maler und Lackiererhandwerk
  • Sicherheitsdienstleistungen,
  • Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken,
  • Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft,
  • Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst und
  • Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch
  • Pflegebranche

Pflegebranche

Zur Pflegebranche werden Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen gezählt, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen oder ambulante Krankenpflegeleistungen für Pflegebedürftige erbringen. Keine Pflegebetriebe im Sinne des AEntG sind Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und Einrichtungen für Behinderte.

Höhe des Mindestlohnes

Die derzeit geltenden Mindestlöhne liegen zwischen 6,58 € in der Gebäudereinigung im Beitrittsgebiet und 12,90 € im Baugewerbe der alten Bundesländer. In der Pflegebranche wurde bis jetzt noch kein Mindestlohn bestimmt.

Siehe auch:

Weblinks