PflegeWiki:FAQ Rechtliches

Aus Familienwortschatz
Version vom 12. Dezember 2011, 00:04 Uhr von Admin (Diskussion | Beiträge) (1 Version: Pflegewiki Ergänzung)
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Pflegewiki-Inhalte verwenden

Welche Lizenzbestimmungen gelten für den Inhalt des Pflegewikis?

Alle Seiten sind Open Content und stehen unter der GNU Freie Dokumentationslizenz.

Was bedeutet dies für mich genau?

Du kannst Texte oder Bilder aus dem Pflegewiki für Deine Zwecke frei übernehmen und sogar verändern, solange Du die Anforderungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation einhältst. Die wichtigsten Anforderungen sind:
  • Du musst mindestens die fünf Hauptautoren nennen
  • Du musst die Lizenz nennen (GNU FDL)
  • Du musst die Lizenz im (englischen) Volltext zur Verfügung stellen
  • Das Ergebnis, in das GNU FDL-Inhalte eingeflossen sind, muß ebenfalls unter der GNU FDL veröffentlicht werden
Wird ein Lizenzerfordernis verletzt, gehen Dir die Rechte aus der Lizenz verloren und Du bist damit für eine Urheberrechtsverletzung schadenersatzpflichtig.
In der Praxis könnte das in folgender Form als lizenzkonform akzeptiert werden:
Beispiel:
Du willst das Bild Bild:Stethoskop2.jpg in Deiner Diplomarbeit nutzen. Als Quellenangabe im Sinne der GNU FDL schreibst Du dann
(Aufnahme: Benutzer Würfel, Bearbeitung: Benutzer Produnis aus Pflegewiki, GNU-Lizenz für freie Dokumentation)
und gibst einen Link zur offiziellen Fassung der GNU FDL an.

Darf ich Teile des Pflegewikis auf meiner Site spiegeln - vielleicht auch in abgeänderter Form?

Du kannst soviel spiegeln oder übernehmen, wie du willst, solange du dabei für die Inhalte die GNU Freie Dokumentationslizenz einhältst, siehe auch Lizenzbestimmungen und Pflegewiki anderswo verwenden. Für Hausaufsätze für die Schule solltest du sie trotzdem nicht benutzen! :-)

Aktuelle SQL-dumpfiles findest du unter http://www.pflegewiki.de/images/sql/


Externe Inhalte bei Pflegewiki

Ich habe die Erlaubnis, einen Text oder ein Bild im Pflegewiki zu verwenden; ist das damit ok?

Das allein reicht nicht. Die Inhalte des Pflegewikis unterliegen der GNU Freie Dokumentationslizenz, d.h. im Pflegewiki veröffentlichtes Material darf auch überall anders unter den Bedingungen dieser Lizenz weiter verbreitet werden. Du brauchst also die Zustimmung des Rechteinhabers, sein Werk unter die GNU FDL zu stellen. (Dies ist sehr wichtig, daher sollte die Quelle im Feld "Zusammenfassung", auf der Diskussionsseite oder der Bildbeschreibungsseite vermerkt werden.)

Darf ich Bilder einer Website, die für private und nichtkommerzielle Zwecke frei verwendet werden dürfen, in das Pflegewiki einbauen?

Leider nein. Wir möchten, dass alle Inhalte hier unter der GNU Freien Dokumentationslizenz stehen, oder in der Public Domain sind. (Es wird auch akzeptiert, wenn Bilder unter einer Creative Commons-Lizenz vorliegen, die kommerzielle Nutzung und Bearbeitungen nicht ausschliessen, "share alike" gilt als unproblematisch.) Aus der GNU FDL folgt, dass wir (soll heißen, der jeweilige Ersteller) anderen erlauben, den Inhalt nach bestimmten Regeln zu verwerten, und diese Regeln schließen kommerzielle Verwendung ausdrücklich ein! Wir können also nicht ein Bild aufnehmen, das zwar wir verwenden dürfen, von dem wir aber nicht anderen erlauben dürfen, es kommerziell zu verwenden.
Wir haben uns hier eigentlich im großen und ganzen darauf geeinigt, dass wir auch alle Bilder unter dieser Lizenz (oder eben in der public domain) haben wollen, damit man, wenn man ein Bild von uns benutzt, sich nicht jedesmal Gedanken darüber machen muss, welche Lizenz nun konkret vorliegt und ob man es auch kommerziell verwenden könnte. Die englische Wikipedia sieht das übrigens weniger eng.


Dürfen Artikel aus anderssprachigen Wikipedias übersetzt eingefügt werden?

Das Pflegewiki steht generell unter der GNU-FDL, Inhalte dürfen also kopiert werden, wenn die Bedingungen erfüllt und Autoren erwähnt werden.

Darf ich ein selbst nachgemaltes Logo einer Organisation in das Pflegewiki einfügen?

Nein, das geht nicht, weil dieses Logo in der Regel ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Erstellers ist es frei. Dass du es selber nachmalst, ändert nichts daran. So etwas nennt man juristisch ein Plagiat.

Darf ich Bilder oder Texte von Autoren, die schon lange tot sind, einstellen?

Grundsätzlich erlischt die Urheberrechtliche Schutzfrist nach dem deutschen Recht 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers (bzw. 70 Jahre nach Erscheinen bei anonymen Werken, sofern der Urheber nicht nachträglich bekannt wurde). Ob neuere Abbildungen, Nachdrucke etc. von älteren Werken frei verwendet werden können, ist umstritten.


Darf man Bildschirmfoto/Screenshots von Computersoftware in das Pflegewiki einfügen?

Nein, denn auch hierbei handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial, an dem der Hersteller Rechte besitzt. Ausnahmen gibt es unter Umständen bei Software, die der GNU FDL oder einer freieren Lizenz unterliegen.

Darf man Buchcover fotografieren oder einscannen und diese in das Pflegewiki einfügen?

Nein, denn auch hierbei handelt es sich in der Regel um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial, an dem der Hersteller Rechte besitzt.


Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!



WIKIPEDIA Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einem Text, der aus der freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen wurde. Eine Liste der ursprünglichen Autoren befindet sich auf der Versionsseite des entsprechenden Artikels.