Altersdiskriminierung
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Der Ausdruck Altersdiskriminierung bezeichnet die soziale und ökonomische Benachteiligung von Personen aufgrund ihres Lebensalters. Die Betroffenen werden daran gehindert, in angemessener Weise am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Das können Junge oder Alte sein.
In Deutschland verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) die Benachteiligung wegen des Alters im Arbeitsleben, beim Sozialschutz, in der Bildung sowie im Zivilrechtsverkehr bei Massengeschäften, bei Versicherungsverträgen und bei Mietverträgen über Wohnraum.
Gesetze
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz von 2006.
Weblinks
- Homepage Büro gegen Altersdiskriminierung, Köln (Bei dieser privaten Einrihtung können Fälle von Diskriminierung gemeldet werden! Auf der Site sind viele Beispiele veröffentlicht.)
- [AGG Gesetzestext]
- Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung (Geltung ab 18.08.2006)
siehe auch: