Arzneimittel
Arzneimittel oder Pharmaka (Sing. das Pharmakon) sind laut Arzneimittelgesetz (AMG, s.u.) Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am oder im menschlichen / tierischen Körper bestimmt sind, um:
- Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen.
 - Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen.
 - die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu erkennen oder zu beeinflussen.
 - vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe, Transmitter oder Körperflüssigkeiten zu ersetzen.
 
- keine Arzneimittel sind: Lebensmittel, kosmetische Erzeugnisse, Tabakerzeugnisse und Organe
 
Stoffbegriff
Stoffe sind im Sinne des Gesetzes:
- chemische Elemente und Verbindungen
 - Pflanzen und/oder deren Bestandteile (Algen, Pilze, Flechten etc.) in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand
 - Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, Körperbestandteile, Stoffwechselprodukte von Mensch und Tier (z. Bsp. Insulin)
 - Microorganismen (Sporen von Pilzen -> Penicillin)
 
Arzneimittel
Der Begriff Arzneimittel (AM) schließt alle Medikamente ein, geht aber über den Begriff eines Medikamentes hinaus: Diagnostika, wie Kontrastmittel oder Blutpräparate beispielsweise sind zwar Arzneimittel, aber keine Medikamente. Umgangssprachlich wird das Wort Arzneimittel jedoch häufig synonym (gleichbedeutend) mit Medikament verwendet.
Unterteilt werden Arzneimittel auch nach ihrem Abgabestatus:
- - Freiverkäufliche (rezeptfreie) Arzneimittel können ohne ärztliche Verordnung erworben werden.
 - - Rezeptpflichtige AM dürfen nur auf ärztliches Rezept hin von der Apotheke abgegeben werden.
 - - Betäubungsmittelrezeptpflichtige AM erfordern eine Btm-Verodnung des Arztes auf einem gesonderten Formular.
 
Apothekenpflichtige Arzneimittel müssen von der Apotheke vorgehalten werden.
Arten von Arzneimitteln
- Fertigarzneimittel = Arzneimittel die im voraus zubereitet werden, Wirkstoff + Hilfsstoff
 - zubereitete Arzneimittel = auf Rezept angefertigte Arzneimittel (Rezepturen & Defekturen)
 - Blutzubereitungen = Blut,- Plasma- und Serumkonserven
 - Impfstoffe (passiv und aktiv)
 - Allergene (Allergietests, Hyposensibilisierung)
 - somatische Zelltherapeutika (Chemotherapie u.ä.)
 
neu seit Februar 2006
Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz, kurz AVWG) beschlossen.
siehe auch
- Medikament
 - Arzneimittelgesetz
 - Darreichungsformen (Arzneimittelform)
 
Literatur
- Christoph Lanzendörfer , Joachim Scholz: Psychopharmakologie für Krankenpflegeberufe. Springer, Berlin, 1993. 225 S ISBN 3540565981
 
(nicht mehr im Handel, aber immer noch recht gut, 2010)
- Hermann Plötz: Kleine Arzneimittellehre. Springer, 2007, 5. A.. 450 S. Inhalt etc. ISBN 978-3-540-72300-4 (Zum schnellen Nachschlagen über die wichtigsten Arzneien)
 
Weblinks
- Pressemitteilung zum Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz beim Bundesministerium für Gesundheit
 - Text des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln
 
- Patienteninformationen vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen über Wirksamkeit von Arzneimitteln: www.gesundheitsinformation.de
 
| Hinweis: Dieser Artikel basiert auf einem Text, der aus der freien Enzyklopädie Wikipedia übernommen wurde. Eine Liste der ursprünglichen Autoren befindet sich auf der Versionsseite des entsprechenden Artikels. |