Auflösung jüdischer Altersheime 1941

Aus Familienwortschatz
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Im Rahmen der Verfolgung und Vernichtung der europäischen Juden zwischen 1938 und 1945 durch das NS-Regime (oft verwendeter moderner Ausdruck Holokaust (vom engl. Holocaust) oder in der Sprache der Ermordeten: Shoa) vollzogen die NSDAP und ihre Unterstützer ein weiteres Verbrechen auch an Tausenden älteren Deutschen aus jüdischen Altenheimen. Sie ermordeten sie unter dem Vorwand ihrer Zugehörigkeit zum jüdischen Glauben bzw. Judentum. Vergleichbar mit dem als "Euthanasie" bezeichneten Massenmord an Kranken und Behinderten wurden 1941/1942 die Bewohner der jüdischen Altersheimen deportiert und im Konzentrationslager Theresienstadt dem Verhungern ausgesetzt oder von dort zur Ermordung in den Gaskammern mit Zügen in weitere Vernichtungslager quer durch Deutschland und seine besetzten Nachbarländer transportiert.

Hinweis zum Ort: Terezín, der Ort des deutschen KZ Theresienstadt liegt im heutigen Tschechien an der Elbe zwischen Dresden und Prag, damals in der tschechoslowakischen Grenzregion zum Dt. Reich.

Der Ablauf der Ereignisse

Zwangsumzug im Reichsgebiet, Vertragsabschluss

Deutsche, die als Juden vom NS-Regime ab 1942 in das zur Täuschung „Altersghetto“ genannte Konzentrationslager Theresienstadt deportiert werden sollten, mussten auf Veranlassung der Gestapo oder der SS mit der Pseudo-Reichsvereinigung der Juden in Deutschland, einer SS-Einrichtung, so genannte Heimeinkaufsverträge abschliessen. Diese erzwungenen Verträge sollte diesen Personen (in der Zeit der Wannseekonferenz, der Deportationen "in den Osten") ein Verbleiben in einer Einrichtung für alte Menschen sichern. Ihnen wurde lebenslange Unterbringung, Verpflegung und Krankenversorgung zugesagt. Als "Gegenleistung" mussten die Kosten in bar oder in Wertpapieren vorausgezahlt werden, kalkuliert nach einer Lebenserwartung von 85 Jahren. Daneben mussten weitere Abgaben, Spenden und Vermögensübertragungen geleistet werden. Wer sich weigerte, einen Heimkaufsvertrag zu schließen, wurde mit Zwangsarbeit und Verschleppung "in den Osten" bedroht. Tatsächlich fanden die Deportierten in dem deutschen Konzentrationslager in Terezin überfüllte und kaum geheizte ehemalige Kasernen, mangelhafte Ernährung und unzureichende ärztliche Versorgung vor. Die auf diese Weise erpressten Vermögeswerte fielen dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zu, einer staatlichen und SS-Dienststelle (1943).

Zum 1. Juli 1941 mussten auf die Anordnung des NS-Staats hin alle bestehenden Verträge mit Heimeinwohnern in „Heimeinkaufsverträge“ umgestellt werden, in denen die wohlhabenden Heimbewohner verpflichtet wurden, auch den Unterhalt der bedürftigen Mitinsassen zu finanzieren. Bei Neuaufnahme lag der Mindestbetrag bei 11.000 Reichsmark.[1] Unter anderem dadurch wurde der Zugriff des NS-Regimes auch auf die Altersheim]e der jüdischen Gemeinden ermöglicht. Anfang 1941 wurden 150 Altersheime in Deutschland unmittelbar von der Berliner Zentrale oder durch ihre 17 Bezirksstellen und 13 weitere vereinahmte jüdische Kultusvereinigungen betrieben.[2]

Durch Zwangsunterbringung in "Judenhäusern", durch die erzwungenen Immobilienverkäufe (Arisierung oder Beschlagnahmungen der Privatwohnungen), die eine Überbelegung der vom NS-Regime eingerichteten "Judenhäuser" nach sich zogen, und durch angeordnete Ausgabenkürzungen verschlechterte sich für die dort Hingebrachten die Situation dramatisch: den dortigen Insassen verblieb ein Bett, ein Stuhl und ein Schrank. Die Essensversorgung war prekär, weil die staatl. Stellen ja gar keine ausreichende Ernährung sicherstellen wollten.

Deportation

Vor der Deportation ins KZ Theresienstadt (im tschechischen Ort Terezín) geschah Folgendes. Die dazu von der SS ausgewählten Opfer wurden spätestens zwei Tage vor dem Abtransport in einem Sammellager untergebracht, oft bereits früher in Judenhäusern, sofern sie nicht schon in einem der Heime lebten. Durch einen Gerichtsvollzieher wurde ihnen eine Urkunde zugestellt, mit der ihr verbliebenes Eigentum zum „staats- und volksfeindlichen Vermögen“ erklärt und beschlagnahmt wurde.[3] Mitarbeiter des Finanzamtes, des Wohnungsamtes und des städtischen Ernährungsamtes arbeiteten Hand in Hand und zogen Lebensmittelkarten, Rentenbescheide, Sparbücher und deren Wohnungsschlüssel ein. Die Gestapobeamten durchsuchten spätestens am Bahnsteig das Gepäck und die Opfer nach verstecktem Bargeld und Wertgegenständen. Später in den KZ erfolgten entsprechende Durchsuchungen der mitgebrachten Kleidung und der Leichen (vgl. Raubgold vor der Verbrennung).


Der bekannte Autor Viktor Klemperer schrieb am 12. Juni 1943 in seinem Tagebuch:

„Theresienstadt gilt als Vergünstigung und ist es wohl auch Polen gegenüber, trotzdem auch diese Deportation völligen Vermögensverlust und Sklaverei bedeutet. Was es in Wahrheit mit Theresienstadt auf sich hat, ob dort gehungert und gestorben oder halbwegs menschlich gelebt wird, weiß niemand genau...“[4]

Tatsächlich verbrachten die Ankömmlinge im KZ Theresienstadt die ersten Tage in der so genannten „Schleuse“ in ungeheizten Baracken und wurden dann in überfüllte Häuser eingewiesen, aus denen die Vorbesitzer alles entfernt hatten, was sie mitnehmen konnten. Sechs Wochen nach ihrer Ankunft waren rund ein Viertel der geschwächten Alten an Mangelernährung, Kälte und Krankheit durch mangelhafte Hygiene gestorben. Bald danach konnte „eine Veränderung der gegenwärtigen Unterbringungsform“ die Deportation ins Vernichtungslager Auschwitz bedeuten. So hatte der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ernst Kaufmann für den Heimeinkaufsvertrag 13.534 RM bezahlt und war am 9. Juni 1943 nach Theresienstadt deportiert worden, kam am 9. Oktober 1943 nach Auschwitz und wurde dort ermordet.[5]

Orte und Todeszahlen der Deportierten

Wahrscheinlich wurden insgesamt 42.000 Deutsche als Juden nach Terezín/Theresienstadt transportiert, von denen 20.000 dort starben und 16.000 nach Auschwitz weitergeschickt und ermordet wurden.[6]


Insgesamt starben ca. ein Viertel aller Gefangenen des KZ Theresienstadt (etwa 33.000) wegen der entsetzlichen Lebensumstände. Dabei ist zu bedenken dass es dort auch Gefangene aus der Tschechoslowakei, Österreich und anderen Ländern Europas gab. Etwa 88.000 Häftlinge wurden weiter ins KZ Auschwitz und in andere Vernichtungslager wie Treblinka, Majdanek oder Sobibor deportiert. Von Beginn an war das KZ in Terezín/Theresiensstadt als Sammel- und Durchgangslager, zunächst für die tschechischen Juden, vorgesehen. Dann auch für deutsche Juden (neben Älteren auch für so genannte prominente Gefangene). Bei einem Vergleich zwischen der Todesrate der tschechischen und der deutschen Juden besteht nur ein ganz geringfügiger Unterschied in der Todesrate (den Morden und den Verhungerten). Bereits in Theresienstadt starben 20.848 deutsche Juden, das waren 48,6 % der ganzen Häftlingszahl aus deutschen Transporten – jeder Zweite.

Aus dem KZ Theresienstadt wurden 16.098 Deutsche weiter in andere KZ deportiert. Von diesen deutschen Juden überlebten das weniger als 100.[7]

Die Gesamtzahl der Männer, Frauen und Kinder, die in das Theresienstädter KZ deportiert wurden, betrug bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges etwa 140.000. Während der letzten Kriegstage trafen noch einmal 13.000 weitere Gefangene ein, die aus von der SS liquidierten Konzentrationslagern in Deutschland und Polen nach Theresienstadt "verfrachtet" worden waren.

Kinder in Theresienstadt

Unter den Häftlingen in Theresienstadt befanden sich auch etwa 15.000 Kinder, die in sogenannten „Kinderheimen“ nach Geschlechtern und Jahrgängen getrennt untergebracht wurden. Die so genannte Häftlingsselbstverwaltung versuchte, besonders für sie zu sorgen. Die Kinder erhielten zulasten der Überlebenschancen der älteren Menschen eine etwas bessere Verpflegung, sowie einen geheimen Unterricht von ihren Betreuern (auch madrichim genannt).

In dem ehemaligen Kinderheim L417, das in der Nazizeit als heimliche Schule diente und in dem Knaben im Alter von 10 bis 15 Jahren inhaftiert wurden, befindet sich seit 1991 das Ghetto-Museum. [8]

Insgesamt überlebten von den Kindern, die von der SS ja ebenfalls wie die Alten in die Vernichtungslager geschickt wurden, nur etwa 150 das Kriegsende.

Das Ziel: Ausplünderung vor der Ermordung

Nach der „Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz“ vom 25. November 1941 verlor ein Jude beim Verlassen des Reichsgebietes seine deutsche Staatsangehörigkeit; zugleich verfiel sein Vermögen dem Deutschen Reich. Die Verwaltung und Verwertung des eingezogenen Vermögens wurde Aufgabe des Berliner Oberfinanzpräsidenten. Die „Elfte Verordnung“ traf jedoch nicht auf die Transporte nach Theresienstadt zu, da das nun so genannte Reichsprotektorat Böhmen und Mähren (besetzte Tschechoslowakei) nicht als Ausland galt. Daher wurde hier jeweils eine Einzelfallentscheidung erforderlich, um im Sinne des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens von 1933 das jüdische Eigentum als „volks- und staatsfeindliches“ Vermögen formaljuristisch „legal“ einziehen zu können. Allerdings fielen diese Vermögenswerte dem Reichsfinanzministerium zu und nicht dem Reichssicherheitshauptamt (und damit nicht direkt der SS). Dieses war daher bestrebt, die in Theresienstadt entstehenden Kosten anderweitig abzudecken, Teile des Vermögens vorher an sich zu bringen und aus den Morden noch Gewinne zu erwirtschaften.

Für Einzahlungen zugunsten der Reichsvereinigung wurde ein „Sonderkonto H“ beim Berliner Bankhaus Heinz Tecklenburg & Co eingerichtet, auf welches das Reichssicherheitshauptamt zugreifen konnte. Die erwartete Vorauszahlung beim Heimeinkauf betrug 150 RM je Monat; für die monatliche Verpflegung hingegen wurde im Jahre 1943 pro Person 11,13 RM aufgewendet.[9]

Zur weiteren "Vermögensabschöpfung" wurde vom Reichssicherheitshauptamt ein „Sonderkonto W“ eingerichtet. In einem internen Protokoll vom 9. März 1942 heißt es: „Es wird gebeten, die Juden in nächster Zeit zu erheblichen ‚Spenden‘ für das Konto ‚W‘ anzuhalten. Bisher seien, anscheinend durch das Missverständnis, dass den Juden der Fond unmittelbar zu Gute komme, wenig Beträge eingegangen.“[10]

Durch die Heimeinkaufsverträge kamen mindestens 125 Millionen RM zusammen; vermutlich lag der Gesamtwert der in diesem Zusammenhang geraubten Vermögenswerte bei 400 Millionen RM.[11] Die so genannte "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" wurde schließlich am 10. Juni 1943 aufgelöst; ihr Vermögen und der von ihr verwaltete Immobilienbesitz ging damit an das Reichssicherheitshauptamt über.

Erklärung spezieller Ausdrücke

Der so genannte „Heimeinkaufsvertrag“

Seit Juli 1942 wurden alle bisherigen Verträge umgeschrieben in den so genannten „Heimeinkaufsvertrag H“.[12] Darin wurde darauf hingewiesen, dass die so genannte "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" die Mittel für alle gemeinschaftlich in Theresienstadt untergebrachten Personen aufzubringen habe. Daher sei es Pflicht aller, die über Vermögen verfügten, nicht nur die Kosten der eigenen Unterbringung aufzubringen, sondern auch die Mittel zur Versorgung der Hilfsbedürftigen bereitzustellen.

Der Einkaufsbetrag wurde berechnet, indem bis zum Erreichen des 85. Lebensjahres jeder Monat mit 150 RM veranschlagt wurde. Vom Rest des Vermögens wurde eine progressiv steigende Pflichtabgabe von 25% bis 80% [13] verlangt; zusätzlich wurde eine großzügige „freiwillige Spende“ erwartet.[14] Im Vertrag war außer einer Leerzeile, um den Betrag einer Barzahlung einzufügen, eine weitere für die urkundlich vollzogene Abtretung von Vermögen wie Wertpapieren, Bankguthaben und Hypotheken vorgehalten. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung beim Tode oder „bei einer Aufgehung des Vertrages aus anderen Gründen“ wurde ausgeschlossen.

Die so genannte "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" verpflichtete sich damit, dem Vertragspartner „auf Lebenszeit Heimunterkunft und Verpflegung zu gewähren, die Wäsche waschen zu lassen, ihn/sie erforderlichenfalls ärztlich und mit Arzneimitteln zu betreuen und für notwendigen Krankenhausaufenthalt zu sorgen.“ Die so genannte "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" behielt sich das Recht auf Unterbringung „auch außerhalb des Altreichs“ vor (gemeint sind die Grenzen Deutschlands vor 1938). Der Vertragspartner könne „aus einer Veränderung der gegenwärtigen Unterbringungsform“ keine Ansprüche herleiten. Bei einer körperlichen oder geistigen Erkrankung, die einen Verbleib in der Gemeinschaftsunterbringung unmöglich machte, durfte die Reichsvereinigung eine anderweitige Unterbringung veranlassen.

Im Auftrag des RSHA schrieb die so genannte "Reichsvereinigung der Juden in Deutschland" am 30. Juni 1942 an ihre Bezirksstellen: „Heimeinkaufsverträge sind abzuschließen, wenn mindestens 1000 RM Vermögen besteht.“[15] Die mit Nachdruck betriebene „Werbung“ wurde als Zwang empfunden. Ein Zeitzeuge nennt die Heimeinkaufsverträge „Betrugs-Verträge“ und berichtet: „Im Fall meiner Eltern, um nur ein Beispiel zu nennen, wurde gedroht: ‚…wenn Sie diesen Vertrag nicht unterzeichnen, werden Sie 'nach dem Osten' deportiert…‘[16]

Schließlich wurden diese Heime im Rahmen der Judendeportationen im bösesten Sinn des Wortes Zug um Zug "geräumt". Bis es 1943 kaum noch Überlebende in den ehemaligen jüdischen Altersheimen im Reichsgebiet gab. Die Gebäude wurden danach für NS-Einrichtungen, zum Teil auch für hohe Parteifunktionäre, beschlagnahmt und zweckentfremdet.

Die so genannte Reichsvereinigung der Juden in Deutschland

Auf Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes war diese „Reichsvereinigung“ schließlich eine SS-Dienststelle mit erzwungener Zusammenarbeit von angesehenen jüdischen Personen für die Organisation der jüdischen Wohlfahrtspflege und damit auch für jüdische Altersheime geworden. Ihr Name war bewusst zur Täuschung der Öffentlichkeit gewählt worden.

Das religiöse Judentum in Deutschland mit seinen Kultusvereinigungen (Gemeinden) kannte vor 1933 keine hierarchische nationale Organisation und keine gemeinsame Interessenvertretung. Unter dem Druck des politischen Veränderungen hatten sich im September 1933 verschiedene religiöse Verbände zu einer übergeordneten Interessenvertretung mit dem Namen „Reichsvertretung der Deutschen Juden“ zusammengeschlossen. Damit sollte deren Eigentum und Handlungsfähigkeit als Organ der Gemeinden geschützt werden. Deren Name musste auf Anordnung der Regierung im September 1935 in „Reichsvertretung der Juden in Deutschland“ geändert werden. Durch ein „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen“ vom 28. März 1938 (RGBl I, 338) verloren die Kultusvereinigungen und ihre Verbände dann rückwirkend den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts und mussten nun anders als die Kirchen z. B. Grund- und Vermögenssteuer entrichten. Die Mitglieder der jüdischen Religionsgemeinschaft gehörten zudem nicht mehr „automatisch“ der Gemeinde an, sondern mussten ihr ausdrücklich beitreten. Darum wurde 1938 die Reichsvertretung erneut umgestaltet in den „Reichsverband der Juden in Deutschland“, einen Dachverband, in dem jeder im Deutschen Reich lebende Glaubensjude Pflichtmitglied war. Ab Februar 1939 trat diese Gesamtorganisation nur noch kurze Zeit unter neuem Namen als „Reichsvereinigung der Juden in Deutschland“ auf. Diese letzte eigenständige jüdische Interessenvertretung wurde im Juli 1939 jedoch vom Staat unter Beibehaltung des Namens übernommen, gleichgeschaltet und in ein ausschließlich weisungsgebundenes Verwaltungsorgan (unter dem Kultusminister) umgewandelt.

Medien

Weblinks

Artikel bei Wikipedia

Literatur

  • Hans Günther Adler: „Die verheimlichte Wahrheit. Theresienstädter Dokumente.“ Tübingen, 1958
  • Hans Günther Adler: Theresienstadt. Das Antlitz einer Zwangsgemeinschaft 1941–1945. Nachwort Jeremy Adler. Wallstein, Göttingen 2005, ISBN 3-89244-694-6 (Reprint der 2. Auflage Mohr-Siebeck, Tübingen 1960. 1. Aufl. ebd. 1955)
  • Thomas Freitag: Brundibár - Der Weg durchs Feuer. Regia Verlag, Cottbus 2009, ISBN 978-3-86929-013-3
  • Philipp Manes: Als ob's ein Leben wär. Tatsachenbericht Theresienstadt 1942 bis 1944. Herausgegeben von Ben Barkow und Klaus Leist. Ullstein Verlag, Berlin 2005, 544 Seiten, ISBN 3-550-07610-X
  • Eva Mändl Roubičková: „Langsam gewöhnen wir uns an das Ghettoleben“. Ein Tagebuch aus Theresienstadt [1941–1945], Hrsg. von Veronika Springmann. Konkret Literatur Verlag, Hamburg 2007, ISBN 978-3-89458-255-5
  • Beate Meyer (Hrsg.): Die Verfolgung und Ermordung der Hamburger Juden 1933-1945. Hamburg, 2006, ISBN 3-929728-85-0
  • Berthie Philipp: „Die Todgeweihten“, Hamburg, 1949
  • Hilde Steppe, Hrsg: Krankenpflege im Nationalsozialismus. Frankfurt am Main, 1996 (8. Aufl.). ISBN 3-925499-35-0
  • Susanne Willems: Der entsiedelte Jude. Berlin, 2002, ISBN 3-89468-259-0


  • Weitere Angaben in der
Literaturliste zur Geschichte der Pflege bzw. bei den Wikipedia-Artikeln


Heimeinkaufsverträge in der Literatur

In ihrem 1949 erschienenen Roman Die Todgeweihten schildert die Hamburgerin Berthie Philipp ihre Erfahrungen mit Heimeinkaufsverträgen, ihre Deportation, ihr Leben in Theresienstadt und ihre Rettung.

Zitatnachweis

  1. Willems, "Der entsiedelte…", 2002, S. 395.
  2. Willems, "Der entsiedelte…", 2002, S. 395.
  3. Urkunde abgedruckt bei Adler: Die verheimlichte Wahrheit, S. 61. Inhalt auch im Schnellbrief des RIM in: Der Nationalsozialismus – Dokumente 1933–1945 hrsg. von Walther Hofer, fiTB 6084 überarb. Neuausg. Fischer, Frankfurt 1982, ISBN 3-596-26084-1, S. 298f.
  4. Viktor Klemperer: Ich will Zeugnis ablegen bis zum letzten. Tagebücher 1942-1945. 2. Aufl. Berlin 1995, ISBN 3-351-02340-5, S. 393 - 12. Juni 1943.
  5. Heiko Morisse: Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg...S. 68.
  6. Beate Meyer: Die Verfolgung... S. 72.
  7. Miroslav Kárný: Deutsche Juden in Theresienstadt
  8. Bekannt wurden „Die Mädchen von Zimmer 28“ des Kinderheimes L417, deren Schicksal die Autorin Hannelore Brenner-Wonschick 2004 in ihrem Buch unter gleichem Titel darstellte. Annähernd sechzig junge jüdische, zumeist tschechische Mädchen, waren in der Zeit von 1942 bis 1944 im Zimmer 28 des Mädchenheims L410 gemeinsam eingesperrt und ohne das zu wissen von den Nazi-Deutschen dazu bestimmt, in den Vernichtungslagern umgebracht zu werden. Fünfzehn von ihnen überlebten, von denen sich zehn, die über die ganze Welt verstreut leben, bis heute einmal jährlich treffen und ihre Erinnerungen austauschen und weitergeben, damit die Geschehnisse nicht in Vergessenheit geraten.
  9. Adler: Die verheimlichte Wahrheit...S. 54.
  10. Adler: Die verheimlichte Wahrheit... S. 10 - 50.
  11. Adler: Die verheimlichte Wahrheit... Tübingen 1958, S. 51.
  12. Als Dokument gedr. in: Heiko Morisse: Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg... Hamburg 2003, ISBN 3-7672-1418-0, S.69 sowie ISBN 3-378-01026-6, S. 171. Zum Zeitpunkt siehe Willems, "Der entsiedelte…", 2002, S. 410.
  13. Willems, "Der entsiedelte…", 2002, S. 409.
  14. Diese Angabe geht nicht aus dem Vertragstext hervor. Belegt bei Adler: Theresienstädter Dokumente, 1958, S. 763.
  15. Hans Günther Adler: Die verheimlichte Wahrheit..., S. 49.
  16. hagali-forum (Abgerufen am 8. Dezember 2006)

Filme


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(Stand 9. Juni 2010)