Bestatter

Aus Familienwortschatz
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Bestatter (oder auch Beeerdigungs-, Bestattungsunternehmen) werden von Angehörigen nach einem Todesfall häufig beauftragt, um die Versorgung eines Verstorbenen zu übernehmen (dazu gehören evtl. Bergung, Einkleiden, Einbetten in einen Sarg usw.) und/oder auch Behördengänge und administrativen Vorgänge nach dem Sterben eines Menschen. Das Bestattungswesen in Deutschland ist u. a. durch das Bestattungsgesetz (BestG) geregelt. Das Bestattungsgesetz ist Länderangelegenheit, dementsprechend haben die Bundesländer z.T. eigene Gesetze erstellt.

Aufgaben

Wenn ein Mensch verstirbt, stehen für die Hinterbliebenen viele Aufgaben neben der eigenen Trauer an. Es gilt u.a. die Beerdigung zu organisieren oder Behördengänge zu unternehmen. Hier kann der Bestatter den Hinterbliebenen viele unbekannte Arbeiten abnehmen und ihnen somit Zeit und Raum für die Trauer ermöglichen.

Ein Bestatter wird von den Hinterbliebenen beauftragt. Prinzipiell übernimmt dieser dann zunächst eine beratende und unterstützende Funktion. Die Hinterbliebenen entscheiden jeweils, welche Aufgaben übernommen werden sollen und welche nicht. Die Hinterbliebenen können jedoch den Bestatter soweit beauftragen, dass sie sich im Prinzip nicht um den Ablauf der Trauerfeier kümmern müssen, sondern sich völlig auf die eigene Trauer konzentrieren können. Das Bestattungsunternehmen kümmert sich um die kompletten Aufgaben, die mit der Durchführung der Bestattung usw. zusammenhängen.

Aufgabenbereiche

Die folgenden Angaben sind alles mögliche Aufgaben, die ein Bestatter übernehmen kann.

  • Mitteilung an das zuständige Standesamt
  • Meldung des Todesfalles an mögliche Versicherungen, Ärzte,
  • Erstellung und Produktion von Druckartikeln wie Trauerkarten oder Anzeigen in Zeitungen
  • Organisation der Trauerfeier/Beerdigung (Trauerredner, Ort, Blumen, Kränze, Musik etc.)
  • Kosmetische Versorgung und Einkleiden des Verstobenen
  • Auswahl des Sarges
  • Organisation einer möglichen Aufbahrung

Bedeutung für die Pflege

Verstirbt ein Mensch in einer stationären Pflegeeinrichtung oder ein Betreuter in der ambulante Pflege, ist zunächst zu beachten, dass die Hinterbliebenen die freie Wahl eines Bestatters haben. Wir als Pflegekräfte düfen den Hinterbliebenen nicht zu einem bestimmten Bestatter drängen. Unsere Aufgabe ist es, den Bestatter auf Wunsch der Hinterbliebenen zu benachrichtigen und diesen dann soweit nötig und möglich zu informieren oder zu unterstützen.

Oftmals fragen die Hinterbliebenen, ob wir einen Bestatter empfehlen können. Nach einiger Zeit in der Pflege und nach einigen Kontakten mit Bestattern kennt man vielleicht ein Bestattungsunternehmen, zu dem besonders viel Vertrauen besteht oder dessen Arbeit man besonders schätzt. Den Hinterblieben jedoch auf dieser Grundlage hin einen Bestatter zu empfehlen ist schwer und kann Probleme nach sich ziehen. Sind die Hinterbliebenen z.B. nicht mit dessen Arbeit zufrieden, kann dies vielleicht auf die eigene Person oder die Einrichtung projiziert werden. Am besten hat man ein paar Telefonnummern von Bestattern in der näheren Umgebung parat und übergibt diese dann den Hinterbliebenen.

Die Hinterbliebenen können auch wünschen, dass die Versorgung des verstorbenen Menschen (des Leichnams) vom Bestatter durchgeführt wird, und nicht durch das Pflegepersonal. Einem solchen Wunsch ist natürlich Folge zu leisten.

Ausbildung

Siehe auch