Bundesangestelltentarifvertrag

Aus Familienwortschatz
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Der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) regelte früher die Beschäftigungsbedingungen und die Bezahlung der Angestellten im Öffentlichen Dienst.

Er war ein Tarifvertrag, den die öffentlichen Arbeitgeber (Bund, Länder und kommunale Arbeitgeber) und die Gewerkschaft ver.di (früher ÖTV) abgeschlossen hatten. Der BAT ist im Bereich der kommunalen Arbeitgeber und beim Bund seit 2005 durch den TVöD abgelöst worden. Mittlerweile haben auch die Länder für ihren Bereich den BAT abgelöst.

In den neuen Bundesländern galt ein reduzierter BAT Ost.

Heute hat der BAT noch Bedeutung für Arbeitsverhältnisse außerhalb des Bundes, der Länder oder Kommunen, bei denen aber die Anwednung des oder die Anlehnung an den BAT vereinbart wurde.

Grundgehalt

Je nach Tätigkeitsfeld wird man in eine bestimmte Gehaltsgruppe für ein Grundgehalt eingeordnet. Dieses Grundgehalt steigert sich mit dem Alter und ist der wichtigste Teil der Vergütung. Dieses Grundgehalt wird auch Grundvergütung oder Tabellenvergütung genannt.

Es reicht von ca. 900 Euro in der niedrigsten Vergütungsgruppe X bei einem Alter von 23 Jahren bis ca. 5000 Euro bei einem Alter von 47 Jahren in der höchsten Vergütungsgruppe I.

Ortszuschlag

Aufgestockt wird das Grundgehalt durch einen Ortszuschlag, der (entgegen seinem Namen) sich im wesentlichen nach dem Familienstand bemisst und bundesweit einheitlich in drei Klassen berechnet wird.

Weitere Zulagen

Weitere Zulagen sind das Urlaubsgeld, das Weihnachtsgeld und Zulagen für bestimmte Berufsgruppen, beispielsweise mit Sonntags- oder Nachtarbeit.

BAT-KF

Der so genannte BAT - Kirchliche Fassung wird in weiten Teilen der Diakonie angewendet. Der BAT wurde hier weitestgehend übernommen. Der BAT-KF ist jedoch, trotz seiner Bezeichnung, kein Tarifvertrag im Rechtssinn. Wegen der Veränderung in der Tariflandschaft des öffentlichen Dienstes muss auch bei der Diakonie zukünftig mit Veränderungen gerechnet werden.

siehe auch

TVöD


Weblinks


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